Das mit dem Gericht kann sich ziehen das stimmt. Aber aus meiner Erfahrung kann das auch leichter gehen, folgendes hab ich selber hier im Werkstattalltag erlebt. Eine Kundin kauft sich im allgemeinen Wohnmobilwahn einen VW T4 aus 1999-2000 mit frisch Tüv, großer Inspektion, also alles Top. Die Heimfahrt verlief dann nicht so rund, Klappergeräusche von der Achse Leistung wurde auch immer weniger.... Also sollten wir mal drunterschauen was da noch zu tun ist. Ergebnis. alles fertig Traggelnke, Spurstangen ausgeschlagen, Brensscheiben Untermaß mit neuen China Klötzen, Auspuff hatte mehr flicken als gute Rohrstücke. Bodenblech, Schiebetür, Rahmen hinten, Schweller schlecht geflickt oder noch durch... nach dem Motor hab ich nicht mehr geschaut. Da eine rote Prüforganisation den "getüvt" hat haben ein Prüfer von denen herbestellt um den Zustand des Wagens mal zu Prüfen, Ergenis waren glaube ich 19 erhebliche Mängel. Es wurde dann mit der Kundin und dem Verkäufer von Seiten des Tüv´s sich geeinigt Auto geht zurück Geld wird erstattet. Wie es mit dem Prüfer und dem Verkäufer weitergegangen ist entzieht sich meiner Kenntnis.kyra55 hat geschrieben:Das Problem ist doch, das sich solche Verfahren über Jahre hinziehen, die einzigen die dabei verdienen sind die Rechtsanwälte, meistens gehts aus wie das Hornberger schiessen. Du kannst dein Auto nicht nutzen und auch nicht weiter machen. Ich finde das hast du genau richtig gemacht, denn der Ärger begleitet dich dann das ganze verfahren durch. Auch wenn man so diesen Verbrechern eher hilft.
Ich will damit nur sagen die die ehrlich arbeiten sollten nicht noch bestraft werden indem sagt "dumm gelaufen nächstes Mal besser aufpassen".
In dem Thread hier ist es leider zu spät was zu unternehmen da durch die Reparatur je das Beweisen schwierig wird.
Gruß
Michael