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Re: mustang zulassen

Verfasst: Do 2. Feb 2012, 10:24
von GC-33
69ShelbyGT500 hat geschrieben:
Also:
Das Fahrzeug darf die USA nur verlassen, wenn alle Papiere incl. letztem Title of Certification vorhanden war.
Das Fahrzeug darf den EU-Zollhafen nur verlassen, wenn alle Einfuhrpapiere korrekt und der Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer ( bei Privatpersonen ) bezahlt wurde.


...und es gibt noch eine andere Konstellation!

Das Fahrzeug wurde hier von einem US Angehörigen gefahren. Dann kann es ohne weiters möglich sein, dass es OHNE Title hier nach (D) kam. Es wurde dann hier verkauft, anschließend ordnungsgemäß verzollt, doch der Title ist nicht vorhanden. Der Kommandeur der US-Einheit stellte über den legalen Kauf/Verkauf des Fahrzeuges eine Bescheinigung aus, die jedoch von der Zulassungsstelle nicht anerkannt wurde – da kein Title da ist.

Ja – so war’s bei dem vorliegenden Fall.

Aber – manchmal gehen eben die Uhren in Bavaria anders. Man muss nur lieb und nett zu den Damen hinter dem Schalter sein...ein bissele geht alleweil

Gruß Günter

Re: mustang zulassen

Verfasst: Do 2. Feb 2012, 18:53
von skyline
Ok, dann gibt es also noch Hoffnung.

Das mit der voläufigen Zulassung kann ich mir ja dann schenken brauch nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA.
Werde das mal so der Frau von der Zulassungsstelle schreiben!
Und in jedem Fall dem Verkäufer auf die Füße treten.

Vielen dank!
Gruß Thorsten

Re: mustang zulassen

Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 19:15
von skyline
Es gibt neues von der Zulassungsstelle!
Habe da heute angerufen da ich keinerlei Rückmeldung mehr bekommen habe.
Das mit der Unbedenklichkeitserklärung würde nichts bringen da das KBA nur prüft ob der Wagen in der Eu als gestohlen gemeldet ist.Habe dan gesagt das der Wagen wohl kaum die Usa verlässt wenn er gesucht wird!
Hat aber nichts gebracht soll Ihr jetzt mal denn Kauffertrag zukommen lassen, mal sehen ob das hilft.

Gruß Thorsten

Re: mustang zulassen

Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 20:01
von 69ShelbyGT500
Und noch einmal:
Der Wagen ist seit 1965 in Deutschland ( bei einem 65er Baujahr ) ...
Schliesslich gab es das Fahrzeug damals neu hier zu kaufen ( bis 1981 über FORD ).
Es existieren keine Papiere mehr.
Du müsstest halt nur einen Kaufvertrag vorweisen, in dem der Verkäufer nochmals bestätigt, dass er Eigentümer des Wagens ist und keinerlei Rechte Dritter darauf liegen.
Dazu noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg.

Danach DARF Dir die Zulassungsstelle die Zulassung nicht mehr verweigern.

Re: mustang zulassen

Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 21:38
von Möstang
Hallo zusammen,

seit heute gehöre ich leider zu denjenigen, die Probleme mit der Zulassung bzw. Vollabnahme haben.

Habe meinen Wagen ja letzte Woche vom holländischen Autoimporteur (car handler) bekommer, er hat meinen Wagen von der Spedition in Empfang genommen und verzollt. Alles gut und schön, habe alle Papiere und einen Title, aber leider stimmt die letzte Nummer der VIN nicht mit der meines Fahrzeugs überein. Auto Vin 8R01C.....4, Title und Insursance VIN vom letzten Halter 8R01C.....2. Daher hat der TÜV-Prüfer zwar die Vollabnahme gemacht und der Wagen hat sie auch bestanden, aber halt für die VIN des Fahrzeugs ...4 und die Papiere bekomme ich erst mit dem korrekten Title.
Schon verwunderlich das das keiner vom Zoll bei der Ausfuhr bzw. Einfuhr bemerkt hat.

Habe schon Kontakt mit meinem Verkäufer in den USA aufgenommen und die meinen die können die korrekten Papiere besorgen, aber das kann dauern und kostet noch mal extra Gebühren.

Mal sehn wie es jetzt weitergeht.

Re: mustang zulassen

Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 22:06
von 69ShelbyGT500
Wende Dich an den Händler, der den Wagen verkauft hat. Er ist für die Korrektheit der Papiere verantwortlich.
Ansonsten Wagen zurückgeben; das geht auch mit holländischen Händlern. Ist EU-Einheitsrecht.

Re: mustang zulassen

Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 22:38
von Billy the Kid
Hey,

ich habe so einen ähnlichen Fall...

habe das Auto in New York bei einem Händler gekauft ,da der aber den Titel nicht hatte meinte er das dies auch mit der Registration gehen würde.Mitlerweile ist das Auto über Holland eingeführt und verzollt worden.
Meine Frage ist jetzt,geht das doch mit dieser Registration nach meiner Resto das Auto hier in Deutschland anzumelden?!weil eingeführt und verzollt wurde das Auto ja auch damit?!

Und was brauche ich dann noch alles für die anmeldung?

Re: mustang zulassen

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 08:50
von 69ShelbyGT500
Ich denke wir sind jetzt an dem Punkt angelangt:
Wer zu viel fragt, bekommt zu viele Antworten.
Wer zu viele schlafende Hunde weckt, wird seine Probleme haben.

Die Antwort, Billy the Kid, the bereits schon oben geschrieben. Nur man muss sich in der Kunst des Zurückhaltens üben und nicht alles an die grosse Glocke hängen ...

Re: mustang zulassen

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 09:33
von Billy the Kid
Also willst Du mir damit sagen das ich es so probieren soll und wenn es nicht klappt habe ich Pech?!wenn das oben die Antwort ist hilft mir das net weiter, glaub ich mal. Trotzdem danke.

Re: mustang zulassen

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 10:40
von Billy the Kid
Bin halt verunsichert weil jeder was anderes sagt und ich Angst habe ,nach meiner resto das Auto nicht angemeldet zu bekommen wegen fehlender Papiere.oh man....