Genau so ist es! Deshalb möglichst schon vor Auftragsvergabe erkunden, wer wo schon gute Erfahrungen gemacht hat....Leneauto hat geschrieben:Die erste Werkstatt hat das Recht auf Nachbesserung! Einfach eine Rechnung einer anderen Werkstatt hinschicken und die sollen zahlen ist rechtlich nicht durchsetzbar!
Grüße Hagen