Mustang Import aus Hollnad

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ADI

Mustang Import aus Hollnad

Beitrag von ADI »

Hallo,

ich habe einen 67 Mustang aus Holland importiert. Das Fahrzeug war dort 12 Jahre zugelassen und hat holländischen TÜV. Nun wollte ich das Auto bei einem Vertragspartner der GTÜ mbH prüfen lassen und die H Zulassung durchführen. Im Prinzip darf der GTÜ Oldtimerbegutachtungen nach § 23 StVZO. Da ich kein exaktes Datenblatt habe, meinte der GTÜ Prüfer ich müsste zum TÜV um eine 21 Abnahme durchzuführen. Nun meinte ein Bekannter, dass das Fahrzeug bereits in der EU angemeldet gewesen ist und das somit die Prüfung und H Zulassung von GTÜ durchgeführt werden könnte. Kennt sich da jemand aus? Die TÜV Organisation selbst meide ich aus Prinzip.

Gruss
Adi
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stang-fan69
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Re: Mustang Import aus Hollnad

Beitrag von stang-fan69 »

Hi

Im Prinzip hat Dein Bekannter recht, wenns ein offiziell in Europa angebotenes Fahrzeugmodell mit von Anfang an europäischen Papieren (sprich Betriebserlaubnis) wäre.

Ein Mustang ist aber erstens ein ursprünglich aus einem Drittland importiertes Fahrzeug und zweitens ein Modell, was in Europa nicht offiziell angeboten wurde.

Und in diesem Spezialfall bekommt das Fahrzeug eine sog. Einzelbetriebserlaubnis (EBE)nach §21 StVZO, die macht in den alten Ländern nur der TÜV, in den neuen nur die DEKRA.

Das H-kennz. darf grundsätzlich jede Prüforganisation machen, den 21er aber nur die beiden oben genannten.
Theoretisch könnte man also erst beim TÜV den 21er machen lassen und für das H-kennz dann zu einer andere Organisation gehen, macht wegen der zusätzlichen Rennerei in der Praxis aber keiner.

Jaja, ich weis, der T5 wurde hier offiziell über Ford Köln angeboten, allerdings habe ich bisher nur T5 mit EBE gesehen, kann sein dass das damals wegen der geringen Stückzahlen von Ford (D) so gemacht wurde. Hat sich damals wahrscheinlich nicht rentiert, den Aufwand für eine eigene (damals noch deutsche) Betriebserlaubnis beim KBA zu durchlaufen.
Viele Grüsse

Andi
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ADI

Re: Mustang Import aus Hollnad

Beitrag von ADI »

Hallo Andi,

danke für deinen Beitrag. Dann werde ich nun doch zum Tüv fahren müssen. Meine Aversion auf diese Organisation geht auf eine Zeit zurück, als der TÜV sich wie ein Beamtenladen aufgeführt hat.

Gruss
Adi
Bigbemme
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Re: Mustang Import aus Hollnad

Beitrag von Bigbemme »

Hallo zusammen,

ich möchte mich an dieses Thema mit ranhängen, da mir ebenfalls die die Abnahme zu § 21 StvZO bevorsteht. Mein 67er Coupe ist zwar nicht aus Hollnad sonder aus Holland aber das tut ja nichts zur Sache;)

Nachdem ich nun mit einem Prüfer telefoniert habe, hat er mir mitgeteilt, dass nur drei Prüfer im gesamten Altenburger Land berechtigt sind "aus dem US-Brief einen deutschen Brief zu erstellen". Diese Aussage konnte ich nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass damit die Prüfung gemäß § 21 StvZO mit entsprechender Ausstellung der Dokumente bzw. Angaben für die Zulassungsstelle gemeint ist. Ich versuche nun einen Termin bei einem der drei besagten Prüfer zu bekommen...vieleicht erstmal für ein Vorgespräch.

Meine Frage bzw. bitte wäre: Kann jemand von Euch mir eventuell einen Scan des Fahrzeugscheins schicken? Optimal wär ein 67er Coupe A-Code, welches aber auf 302 CUI umgebaut wurde (Vermerk Leistungssteigerung oder so?). Genau das wäre dann meine Konfiguration. Ich bin aber für alles andere auch dankbar (viele Angaben sollten ja identisch sein).

Ich weiss, dass übers Forum entsprechende Vordrucke erhältlich sind aber ich dachte ein Fahrzeugschein wird eher anerkannt als ein ausgedrucktes Blatt. Außerdem weiß ich leider nicht woran ich Standard oder Deluxe erkenne...meine Dataplate fehlt. Ich bin auch verunsichert welche Merkmale Deluxe sind und welche nur optionale Austtatungsmerkmale.

Vielen lieben Dank schonmal!

PS:Mailadresse würrde ich Euch per PN schicken.
Grüße

David

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