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Re: Holländische Überführungskennzeichen/Export Plates DRING

Verfasst: So 1. Mär 2015, 20:23
von Shelby66
stang67 hat geschrieben:Noch risk no fun :D
Machs einfach
So würde ich es auch machen :lol:

Wenn Du definitiv fahren willst musst Du Dir in Holland ein Ausfuhrkennzeichen beantragen das Zulassungsamt oder Behörde ist die RDW. Diese Seite mit Informationen gibt es zum Glück nicht nur in Niederländisch sondern auch in Englisch. Schau mal hier, da habe ich mal was angeklickt:

https://www.rdw.nl/englishinformation/P ... sh/Transit

Kann oder will Dir der Niederländische Händler nicht dabei helfen? Sonst musst Du Dich selbst an die Behörde wenden.

Stefan

Re: Holländische Überführungskennzeichen/Export Plates DRING

Verfasst: So 1. Mär 2015, 20:58
von CandyAppleGT
Hi,

Solche Ausfuhrkennzeichen gibt es nur, wenn das Auto schon mal in Holland zugelassen war. Ist bei mir nicht der Fall. Will man ein Auto aus NL ausführen ,geht es nur so. Oder mit deutscher 06er Nummer. Mit Angst hat das nichts zu tun, so ist eben die Rechtslage.

LG, Daniel

Re: Holländische Überführungskennzeichen/Export Plates DRING

Verfasst: So 1. Mär 2015, 21:18
von Shelby66
CandyAppleGT hat geschrieben:Hi,

Solche Ausfuhrkennzeichen gibt es nur, wenn das Auto schon mal in Holland zugelassen war. Ist bei mir nicht der Fall. Will man ein Auto aus NL ausführen ,geht es nur so. Oder mit deutscher 06er Nummer. Mit Angst hat das nichts zu tun, so ist eben die Rechtslage.

LG, Daniel
Also ich verstehe das so, das Transit Kennzeichen kann beantragt werden für ein Fahrzeug was nicht in den Niederlanden zugelassen ist oder auch nie war. Muss dafür bei einer Prüfungsstation vorgefuhrt werden ob es verkehrstauglich ist. Dann kann man das beantragen un das Kennzeichen ist 14 Tage in Europa gültig.

Stefan

Re: Holländische Überführungskennzeichen/Export Plates DRING

Verfasst: So 1. Mär 2015, 21:37
von Autotransport Dejan
Hallo Daniel ,

ja es ist so , Ausfuhrkennzeichen gibt es nur wenn der Wagen schon mal dort zugelassen war .
Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage ) kann nur bei deiner Zulassungsstelle ausgehändigt werden . Und dazu brauchst du die Fahrzeugpapiere . Die Nummernschilder sind nur in D gültig .
Spreche aus erfahrung , habe schon mal ein Auto in Holland stehen gelassen und dann mit einem Abschlepper weiter überführt . 320 eur Strafe + 194 eur Abschlepper bis zu der Gränze .
Die 2 male davor ging noch alles gut .

Gruß Dejan

Re: Holländische Überführungskennzeichen/Export Plates DRING

Verfasst: So 1. Mär 2015, 21:42
von CandyAppleGT
Autotransport Dejan hat geschrieben:Hallo Daniel ,

ja es ist so , Ausfuhrkennzeichen gibt es nur wenn der Wagen schon mal dort zugelassen war .
Kurzzeitkennzeichen ( 5 Tage ) kann nur bei deiner Zulassungsstelle ausgehändigt werden . Und dazu brauchst du die Fahrzeugpapiere . Die Nummernschilder sind nur in D gültig .
Spreche aus erfahrung , habe schon mal ein Auto in Holland stehen gelassen und dann mit einem Abschlepper weiter überführt . 320 eur Strafe + 194 eur Abschlepper bis zu der Gränze .
Die 2 male davor ging noch alles gut .

Gruß Dejan
Sag ich doch...

Der Händler schickt mir das Auto mit dem Transporter, I play it safe...

LG,

Daniel