Der Bubbes hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich mit der Verzollung aus wenn ein Fahrzeug von der Karrosse und Innenausstattung im Originalzustand ist aber am Motor ein paar Anbauteile von z.B Edelbrock installiert wurden. Bleibt es trrotzdem bei den 7% oder liegt das in den Händes des Zollbeamten?
Natürlich liegt es in der Hand des Zollbeamten, dieser hat immer einen (nicht näher offen gelegten) Ermessensspielraum.
Aber, er hat natürlich dazu eine Zollrechtliche Richtlinie, an der er sich langhangelt, diese ist folgende:
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Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,
die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an
Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor
vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder
verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das
Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute
Fahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) mindestens 30 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
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Die Position 9705 ist aus meiner Erfahrung die einzige beim Importvorgang relevante Zollposition, zu der man sich zu erklären hat (entspricht das Fahrzeug derselben oder nicht? - das muss man ja erstmal bekunden, man könnte auch sagen "behaupten", ob die Zöllner dem dann folgen, ergibt die sogenannte Beschau beim Importvorgang im Zolllager, also am Eingangshafen in aller Regel)
Wenn das Fahrzeug einen Zustand hat, der der Position 9705 entspricht, es also zollrechtlich in diese Position "eingereiht" wird, dann scheint das in der Praxis sowohl den Zollwert zu triggern, als auch den sog. Einfuhrumsatzsteuersatz, der angewendet wird.
Sprich, wenn zweifelsfrei 9705, dann bei Einfuhr in D oder NL keinen Zoll (ob das schon EU-weit durch-harmonisiert ist, weiß ich schlicht nicht), in D einen EUSt. Satz von 7%, in NL einen EUSt. Satz von 6% (wie auch immer die Einfuhrumsatzsteuer in den Niederlanden wirklich heißt, keine Ahnung).
So und nun kommen wir zum Ermessens-Spielraum, jetzt wirds interessant.
Denn die Frage ergibt sich aus a) (s.o.).
Du sagst: "Ein paar Edelbrock Teile".
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Edelbrock Intake (Ansaugbrücke) und ein Edelbrock Luffi nicht ausgereicht haben, um die Einreihung in 9705 unmöglich zu machen.
Meine Vermutung: soviele Schlurren, wie mit dem Zeugs angebammselt hier eintreffen denken die Zöllner inzwischen bestimmt schon, dass die Dinger bei Ford in den Sixties Standard gewesen wären.
Aber: man kanns natürlich auch übertreiben, wenn also der ganze Motorraum komplett Edelschrott Bling-Bling ist, dann kann Dir das Ganze womöglich um die Ohren fliegen.
Zumindest wenn der Zöllner fit ist und weiß, dass das so nix orschinol war.
Dito ist es für Außen-Umbauten.
Wobei meine derben American Racing Chrom Bling-Bling Felgen auch nicht gereicht haben, um die Einreihung zu verhauen.
Vielleicht hat es geholfen, dass die verrostet waren, das sieht dann schon viel vintiger aus.
Aber auch hier ist wohl ziemlich sicher:
Übertreibt mans, dann wars das mit "Oldtimer".
Generell hörte man durch den Wald rauschen, dass NL Zöllner wohl etwas laxer sind mit der Einstufung.
Ist aber nur hörensagen.
Hoffe, das hilft Dir, einzuschätzen, wo bei den Zöllnern wohl die Schmerzgrenze liegen wird.
Tschau, Andreas.