Re: Suche 289er V8 (Bj. 68) + Schaltgetriebe + Differential
Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 15:57
Hallo Achim,
danke für den Hinweis.
Grundsätzlich könnte ich mich schon auf die 10-Jahres-Regel beziehen, allerdings müsste ich dann noch mehr Gutachten liefern und Prüfungen über das Auto ergehen lassen, was wieder zusätzliche Kosten mit sich bringt.
Angenommen, ich bekomme den kompletten, originalen Antriebsstrang eines 68er Mustang mit 195 PS, kann ich diesen 1:1 in den Capri einbauen, muss eine Leistungsmessung liefern und kann alle anderen Daten (Übersetzungsverhältnis, maximal Geschwindigkeit, Abgaswerte) aus dem Mustang-Brief übernehmen lassen. Ich spare mir damit also zusätzliche Abnahmen, deshalb wäre es gut zu wissen, welche Konfigurationen es bei dem Motor bezüglich Getriebe gab.
Viele Grüße,
Martin
PS: Super, dass es hier immer wieder neue Tipps und Anregungen gibt. Tolles Forum!
danke für den Hinweis.
Grundsätzlich könnte ich mich schon auf die 10-Jahres-Regel beziehen, allerdings müsste ich dann noch mehr Gutachten liefern und Prüfungen über das Auto ergehen lassen, was wieder zusätzliche Kosten mit sich bringt.
Angenommen, ich bekomme den kompletten, originalen Antriebsstrang eines 68er Mustang mit 195 PS, kann ich diesen 1:1 in den Capri einbauen, muss eine Leistungsmessung liefern und kann alle anderen Daten (Übersetzungsverhältnis, maximal Geschwindigkeit, Abgaswerte) aus dem Mustang-Brief übernehmen lassen. Ich spare mir damit also zusätzliche Abnahmen, deshalb wäre es gut zu wissen, welche Konfigurationen es bei dem Motor bezüglich Getriebe gab.
Viele Grüße,
Martin
PS: Super, dass es hier immer wieder neue Tipps und Anregungen gibt. Tolles Forum!
AchimSabi hat geschrieben:Hallo,
selbst wenn es das in diesem Baujahr nicht gab, gilt dann nicht die "10-Jahres-Regel"?
Zitat aus https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig"
Frage bleibt dann nur noch ob es das innerhalb der 10 Jahre gegeben hat/ geben hätte können.
LG Achim