Re: 17 Zoll american racing
Verfasst: Do 23. Feb 2012, 18:35
Also erstmal Danke für die rege Teilnahme.
Grundsätzlich zum H :
H fähig ist grundsätzlich alles was es schon vor 30 Jahren gegeben haben könnte!!!!!
Wenn es also vor 30 Jahren auf irgendeinem Auto American Racing Torq Thrust Felgen gab, kann ich die auf mein Auto machen und bekomme ein H.
Dabei kommt es nicht darauf an ob man es persönlich doof findet, dass es Leute gibt die einen anderen Geschmack haben, sondern so steht es im Gesetz.
Der nächste Punkt ist Vollabnahme. Dabei kommt es zunächst einmal darauf an, das nichts schleift oder anschlägt.
Dann muß der Tacho stimmen, d.h. es darf der Abrollumfang der neuen Rad Reifen kombination nicht mehr als 2 % vom Orginal abweichen sonst muß das auf einem Rollenprüfstand bewiesen werden.
Dann muß die Traglast der Felgen ( normalerweise eingegossen/eingeschlagen ) und die der Reifen zur Achslast passen.
Soweit ist alles gut. Wenn ich 15 Zöller genommen hätte, gäbs kein Problem.
Aber ich wollte wissen, denn hier erst fängt die Auslegung an, gab´s 1982 schon 17 Zoll und hat jemand vielleicht sogar welche eingetragen. In einem Alten Brief, denn im Neuen wird es nicht mehr eingetragen!!!!
Eigentlich wollte ich nur etwas Hilfe und keine Grundsatzdiskussion
Gruß Maik
Grundsätzlich zum H :
H fähig ist grundsätzlich alles was es schon vor 30 Jahren gegeben haben könnte!!!!!
Wenn es also vor 30 Jahren auf irgendeinem Auto American Racing Torq Thrust Felgen gab, kann ich die auf mein Auto machen und bekomme ein H.
Dabei kommt es nicht darauf an ob man es persönlich doof findet, dass es Leute gibt die einen anderen Geschmack haben, sondern so steht es im Gesetz.
Der nächste Punkt ist Vollabnahme. Dabei kommt es zunächst einmal darauf an, das nichts schleift oder anschlägt.
Dann muß der Tacho stimmen, d.h. es darf der Abrollumfang der neuen Rad Reifen kombination nicht mehr als 2 % vom Orginal abweichen sonst muß das auf einem Rollenprüfstand bewiesen werden.
Dann muß die Traglast der Felgen ( normalerweise eingegossen/eingeschlagen ) und die der Reifen zur Achslast passen.
Soweit ist alles gut. Wenn ich 15 Zöller genommen hätte, gäbs kein Problem.
Aber ich wollte wissen, denn hier erst fängt die Auslegung an, gab´s 1982 schon 17 Zoll und hat jemand vielleicht sogar welche eingetragen. In einem Alten Brief, denn im Neuen wird es nicht mehr eingetragen!!!!
Eigentlich wollte ich nur etwas Hilfe und keine Grundsatzdiskussion
Gruß Maik