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Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 16:43
von deremmes
@ Susi

Danke, ich denke den werde ich haben!
Tja, wer Geld sparen will soll sich ein 3l Lupo kaufen..

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 20:06
von TripleT
deremmes hat geschrieben:- Neuzulassung
- Fahrzeugbrief
- Wunschkennzeichen
- Betriebserlaubnis
- Tüv+Zulassungsplaketten
- ABE III

Sondergenehmigungen
- rote Kontrollleuchte für Fernlicht
- grüne Kontrollleuchte für Warnblinkanlage
- Verwendung einer mobilen Diebstahlsicherung
- abweichende Position der Fahrzeugidentifikationsnummer
- Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen


Hahahahaha, wie geil!
Kenn ich, habe damals auch knapp 400 Euronen zahlen müssen.

Egaaaal, hauptsache kleine Schildchen!

Cooler Bericht.

Timo

PS. jaja, gut das wir den Onkel haben.....

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: So 11. Mär 2012, 11:54
von GC-33
deremmes hat geschrieben:@ Susi

Tja, wer Geld sparen will soll sich ein 3l Lupo kaufen..

...waaaaaas den Lupe gibts jetzt als 3.0 Auto???
...na dann...ich fahre den Mustang 5.0 ***

Gruß Günter

***Empfehlung der Bundesregierung

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 00:51
von Alfa105
deremmes hat geschrieben:Hier ist er:


By deremmes at 2012-03-09


Hmmmpffff....leider habe ich jetzt den Highscore dort...


es hängt dann doch offenbar von der Tagesform Einzelner ab...
Bei mir war man der Meinung, dass das kleine Kennzeichen vorne und hinten dann auch zweimal Gebühr für die Ausnahmegenehmigung rechtfertigt...
Diskussion auch mit dem "Chef"...erfolg- und sinnlos...

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Sa 5. Mai 2012, 02:15
von deremmes
Weia ...

Aber ich glaube die wollen nur, dass uns unsere Autos lieb und teuer werden.

Trotzdem herzlichen Glückwunsch zum bestandenen TÜV und zur Zulassung!

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 22:19
von Sixty7
Hallo Michael & hallo Peter,

nun haben es alle 3 kauflustigen Besucher vom 11.02. geschafft. Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt!

Bei mir war's am letzten Freitag soweit. Allerdings habe ich die Kfz-Zulassungsstelle mit vollem Geldbeutel wieder verlassen. Somit kann ich eine Vorlage für den "low score" liefern:



Na ja, ein bischen geschummelt habe ich dabei schon . Der Leiter der Straßenverkehrsabteilung hat sich nicht auf die vom Gutachter eingetragene Kennzeichengröße eingelassen (320x160, vorn war mit ihm nicht zu machen) und mir 340x110 angeboten. Überzeugt hat er mich dann mit der Kombi V8 (H). Da habe ich prompt auf die ursprüngliche Wunschkombi MY67 (H) verzichtet.

Ich melde mich später noch mal in einem anderen Thread mit ein paar Bildern von meiner ersten Ausfahrt am letzten WE .

Viele Grüße & einen sonnigen Sommer!
Heiko

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Di 8. Mai 2012, 00:52
von Alfa105
Hallo Heiko,
Dann herzlichen Glückwunsch zurück! Das schaut gut aus!
Wow, rund 400 Ocken weniger sind ein Argument, die Kennzeichenkombi hätte ich dann auch genommen...
Gute Fahrt und viel Spaß!

Hier die ersten Bilder von unserem
/viewtopic.php?f=47&t=9519

Gruß
Peter

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Mi 9. Mai 2012, 23:07
von deremmes
Hallo Heiko,

na der Score ist wohl kaum noch zu unterbieten!

Überzeugendes Kennzeichen...

Danke dito und viel Spass mit dem Auto!

Gruss
Michael

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Sa 22. Sep 2012, 21:52
von Sven.F
Glückwunsch und viel viel Spass.
Aber teuer war die Sache schon, ich war bei uns am Amt mit 179€ incl. aller Ausnahmegenehmigungen und kleine Kennzeichen vorne und hinten dabei.

Re: TÜV-Vorführung 66er GT Fastback

Verfasst: Fr 28. Sep 2012, 15:49
von Dirk 66
Sven.F hat geschrieben:Glückwunsch und viel viel Spass.
Aber teuer war die Sache schon, ich war bei uns am Amt mit 179€ incl. aller Ausnahmegenehmigungen und kleine Kennzeichen vorne und hinten dabei.

Hab´auch so ungefähr 170 Teuronen abgedrückt, dafür auch gleich Wunschkennzeichen vorn und hinten in 255 x135mm erhalten, eigentlich bei uns im Kreis nicht üblich, aber nach § 10(6)FZV I.V.M Anl. 4 Nr. 4 hat´s dann doch geklappt! Viel Spaß und immer eine Handbreit Belag auf den Backen!