Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

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marcod64
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von marcod64 »

Ja da gibt es schon ein paar Fragen die noch geklärt werden sollten wenn man möchte, dass auch Mitglieder mitbestimmen die nicht zur JHV kommen können, aus welchem Grund auch immer.
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swingkid
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von swingkid »

Mich würde auch sehr interessieren, ob es Kandidaten gibt und wenn ja wen (könnte man ja mal in einem Thread ne Liste oder vorstellungsrunde machen - outet euch :!:)
Und: wie ich meine Stimme schriftlich angeben kann, wenn ich nicht anwesend bin (formlose Email, formloser Zettel oder notariell beglaubigt ...) und wem ich dann diesen Zettel geben kann
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von Sixty7 »

swingkid hat geschrieben:Mich würde auch sehr interessieren, ob es Kandidaten gibt und wenn ja wen (könnte man ja mal in einem Thread ne Liste oder vorstellungsrunde machen - outet euch :!:)
Und: wie ich meine Stimme schriftlich angeben kann, wenn ich nicht anwesend bin (formlose Email, formloser Zettel oder notariell beglaubigt ...) und wem ich dann diesen Zettel geben kann
Dito :idea:
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von sid65 »

Dito +1

Ich kann nicht zur JHV kommen, möchte mich aber trotzdem als Clubmitglied beteiligen.

Wie?
Gruß,
Jakob

------------------------------------------------
Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von T5owner »

Als Moderator sei erwähnt:
Wie man sich als CM vorab schriftl. beteiligt, steht in der Einladung - siehe Post1.
"Bitte nehmt Euer Recht auf schriftliche Stimmabgabe zu den o.g. Themen wahr. Diese Stimmabgaben müssen mich aber bis zum 09.11.2015 erreichen, da ich danach keine Möglichkeit der Prüfung über die korrekte Mitgliedschaft des Stimmabgebenden mehr habe."

Wer als CM eine Antwort möchte zu Fragen, die den Club betreffen, kann sich wie sonst auch an den Vorstand per Mail oder Brief oder Telefon wenden.
Wolfgang
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sid65
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von sid65 »

Danke an den Moderator!
Das mit dem Lesen der Einladung habe ich gerade noch hinbekommen.

Es geht doch viel mehr darum, dass es offenbar erwünscht ist, sich zu beteiligen, auch wenn man nicht persönlich anwesend sein kann.
Wie das bei einer Wahl funktionieren soll, für die es noch gar keine Kandidaten gibt, erschliesst ich mir nicht.

Daher wäre es sinnvoll, wenn man per Vollmacht seine Stimme einem der vor Ort anwesenden übertragen könnte.
Also klare Frage: Ist das möglich?

Warum solche Fragen nicht im Clubforum gestellt und von den Clubmitgliedern diskutiert werden sollen, erschliesst sich mir im Übrigen auch nicht.
Gruß,
Jakob

------------------------------------------------
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FMCoG 1991-2016

Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von FMCoG 1991-2016 »

Als eingetragener Verein mit beim Amtsgericht hinterlegter Satzung, unterliegen wir dieser und müssen entsprechend vorgehen. Das sollte zunächst jedem klar sein.

Jeglich Diskussion über die Vorstandswahlen sind überflüssig. Man kann logischerweise eine schriftliche Stimme nur zu Punkten abgeben, die JEDEM Clubmitglied mit der Einladung zur JHV bekannt gemacht worden sind. Somit entfallen jeglichen Stimmen und auch jeglicher Vorab-Vorschlag über mögliche Kandidaten zur Vorstandswahl die jetzt hier evtl. im WEB genannt werden ( man höre und staune, es gibt auch Mitglieder ohne Internetzugang !!! ).
Wir hatten in den letzten Clubzeitungen öffentlich und offiziell nach Kandidaten für die Vorstandswahl gesucht.
Bis zur Verfassung der Einladung zur JHV gab es weder Vorschläge für die Vorstandswahl, noch Eigenmeldungen. Somit müssen wir ( wie auch in all den Jahren zuvor ) abwarten, was sich auf der JHV ergibt.

Wie in der Einladung zu lesen ist, sind die schriftlichen Stimmabgaben mir, dem 1. Vorsitzenden bis zum angegebenen Datum zuzusenden. Der Weg dafür bleibt jedem selber überlassen. Ein festgelegtes Datun deswegen, weil es früher schon einmal jemanden gab, der mir AUF der JHV schriftliche Stimmen übergeben hat, die wir in die Stimmauszählung mit übernommen haben und später hat sich herausgestellt, dass 4 der damals schriftlich abgestimmten Personen gar keine Clubmitglieder mehr gewesen sind.
Natürlich liegen diese schriftlichen Stimmzettel am Tag der JHV auch zur Einsicht anwesender Mitglieder vor.

Wie Felix schon geschrieben hat, sieht die Satzung neben der Stimmabgabe vor Ort nur die schriftliche Stimmabgabe vor. Weiteres nicht.

Wieso gibt es auf einmal solchen Diskussionbedarf ? Die JHV 2015 unterliegt dem gleichen Prozedere wie all die 28 Jahre zuvor.
Ich kann nur noch einmal sagen:
Lest die Satzung und die Einladung, was darin steht ( und nicht, was da NICHT steht ) und es dürften keine Fragen offen bleiben.
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swingkid
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von swingkid »

FMCoG hat geschrieben:Als eingetragener Verein mit beim Amtsgericht hinterlegter Satzung, unterliegen wir dieser und müssen entsprechend vorgehen. Das sollte zunächst jedem klar sein.

Jeglich Diskussion über die Vorstandswahlen sind überflüssig. Man kann logischerweise eine schriftliche Stimme nur zu Punkten abgeben, die JEDEM Clubmitglied mit der Einladung zur JHV bekannt gemacht worden sind. Somit entfallen jeglichen Stimmen und auch jeglicher Vorab-Vorschlag über mögliche Kandidaten zur Vorstandswahl die jetzt hier evtl. im WEB genannt werden ( man höre und staune, es gibt auch Mitglieder ohne Internetzugang !!! ).
Wir hatten in den letzten Clubzeitungen öffentlich und offiziell nach Kandidaten für die Vorstandswahl gesucht.
Bis zur Verfassung der Einladung zur JHV gab es weder Vorschläge für die Vorstandswahl, noch Eigenmeldungen. Somit müssen wir ( wie auch in all den Jahren zuvor ) abwarten, was sich auf der JHV ergibt.

Wie in der Einladung zu lesen ist, sind die schriftlichen Stimmabgaben mir, dem 1. Vorsitzenden bis zum angegebenen Datum zuzusenden. Der Weg dafür bleibt jedem selber überlassen. Ein festgelegtes Datun deswegen, weil es früher schon einmal jemanden gab, der mir AUF der JHV schriftliche Stimmen übergeben hat, die wir in die Stimmauszählung mit übernommen haben und später hat sich herausgestellt, dass 4 der damals schriftlich abgestimmten Personen gar keine Clubmitglieder mehr gewesen sind.
Natürlich liegen diese schriftlichen Stimmzettel am Tag der JHV auch zur Einsicht anwesender Mitglieder vor.

Wie Felix schon geschrieben hat, sieht die Satzung neben der Stimmabgabe vor Ort nur die schriftliche Stimmabgabe vor. Weiteres nicht.

Wieso gibt es auf einmal solchen Diskussionbedarf ? Die JHV 2015 unterliegt dem gleichen Prozedere wie all die 28 Jahre zuvor.
Ich kann nur noch einmal sagen:
Lest die Satzung und die Einladung, was darin steht ( und nicht, was da NICHT steht ) und es dürften keine Fragen offen bleiben.
Hmm.. wenn das so ist, dann ist eine schriftliche Stimmabgabe ja schonmal nicht möglich. Und somit kann auch keiner mehr schriftlich seine Stimme abgeben, da keiner weiß wer sich aufstellen lässt und alle schriftlichen Stimmabgaben wären damit ungültig ...hm interessant ...

aber, was mich interessiert ist, was heißt in unserer Satzung eigentlich schriftlich? Die Rechtsprechung ist da nicht ganz eindeutig und ggf. wären emails oder Textnachrichten auch zulässig, da sie auch schriftlich sind! Oder meint man mit unserer Satzung die schriftFORM und hat sich nur etwas ungünstig ausgedrückt?

und Weiter: Ich kenne mich nicht Vereinsrecht nicht sonderlich gut aus. Aber ich weiß, dass über zu entscheidende Punkte so genau wie möglich bereits bei der Einladung zu informieren ist. MW schließt das aber nicht aus, dass man nicht schriftlich (was auch immer das heißt) über erst nach der Einladung bekanntgewordener Kandidaten seine Stimme abgeben kann. MW ist der § eher so zu verstehen, dass über z.B. Anträge, die bei Berufung nicht bekannt waren, nicht abgestimmt werden darf. Oder man z.B. bei der Einladung vergisst zu erwähnen, dass Vorstandssitzungen sind und dann doch den Vorstand wählt ...

Daher würde es mich tatsäch sehr sehr interessieren, wo es steht, dass sich jetzt niemand aufstellen lassen kann, der dann schriftlich gewählt werden kann!!! bzw. mir meine Unwissenheit zu dem Thema nimmt. Und daher finde ich mein Kommentar oben wahrlich nicht überflüssig.

UND. BITTE! nicht falsch verstehen, ich bin im Club, ich engagiere mich für den Club und der Club liegt mir sehr am Herzen, daher wünsche ich mir natürlich, dass der Club auch in Zukunft im Interesse der Mitglieder und mit so viel engagement wie in den vergangenen Jahren vertreten wird. Daher diese Fragen.
LG, Thorsten
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SUSI
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Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von SUSI »

Hallo Thorsten,

über alle in der Einladung allen Mitgliedern bekannt gegebenen Anträge kann von jedem "ordentlichen" Mitglied (=Mitglied mit bezahltem Beitrag), wenn er/sie nicht auf die JHV kommen kann, in schriftlicher Form die Stimme abgegeben werden. Dies kann per e-Mail oder per Post geschehen und ist bis zum 9.11.2015 an die gültige Vereins-email oder Postadresse zu senden.
Alle 2 Jahre wird der Vorstand gewählt. Da sich bis zum Versand der Einladung zur JHV 1 x per Mail und 2. der Clubzeitung beiliegend, niemand für eine Vorstandspositionen zur Wahl gestellt hat, konnte in der Einladung auch niemand benannt werden. Folglich kann der Punkt Vorstandswahlen nur auf der JHV von den dort anwesenden Clubmitgliedern behandelt werden. Auf der JHV gibt es einen Wahlleiter der die Wahl abwickeln wird. Wenn sich auf der JHV keiner zur Wahl stellt, greift das satzungsgemäße Prozedere.

Bei dieser Wahl gibt es (wie schon einmal) die Situation, dass sich im Vorfeld niemand für eines der Vorstandsämter gemeldet hat. Über was/wen könnten die Vereinsmitglieder denn dann im Vorfeld der JHV in Schriftform abstimmen ?

Jeder der wirklich Interesse an dem Verein / der Vereinsarbeit oder einer Position im Vorstand hat, kann es bestimmt einrichten alle 2 Jahre auf eine Jahreshauptversammlung zu kommen auch wenn es heute oftmals den Anschein hat, kann eben nicht alles vom heimischen Sofa aus mit einem "Klick" gemacht werden.

Ich für meinen Teil hoffe, dass es auf der JHV Kandidaten für die 5 Vorstandspositionen gibt.

SUSI (Sekretariat ;) / Versandabteilung Clubshop und tätiges Clubmitglied ohne im Vorstand zu sein)
FMCoG 1991-2016

Re: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015

Beitrag von FMCoG 1991-2016 »

Nun seid mal nicht päpstlicher als der Papst. Unsere Satzung war für die letzten 28 Jahre gut, da wird sie es auch in 2015 sein.

Man kann doch wohl logischerweise schriftlich seine Stimme nur zu den Themen abgeben die in der Einladung bekanntgegeben und klar definiert worden sind. So hat sich der Vorstand 3 Tage über die jetzt vorgestellten Satzungsänderungen zum Thema Finanzen ausgetauscht, um den korrekten Tenor zu finden.
Da sich aber für die Vorstandsposten keiner gemeldet hat, kann man dazu auch nicht schriftlich abstimmen.
Und bei schriftlich ist mir der Weg völlig egal:
eMail
Fax
Whatsapp
Brief
persönliche Abgabe
oder, oder, oder
Ich werte die Stimmen aus und nehme die schriftlichen Stimmen zur JHV mit. Wie immer in den letzten Jahren.

Und nochmals:
Die Einladungen sind weg und danach gibt es keine Änderungen mehr an den Tagesordnungspunkten, weil es ansonsten nicht mehr gewährleistet sein kann, dass alle Mitglieder rechtzeitig ( 4 Wochen vor der Versammlung ) über die Änderung von Tagesordnungspunkten informiert werden können.
Ausserdem haben ALLE ein Jahr Zeit gehabt sich als Kandidaten zu melden, denn schon auf der JHV 2014 haben wir bekanntgegeben, dass wir nicht mehr zur Wahl stehen.

Und nochmals, nochmals:
Löst Euch bitte von diesem blöden Internet und dem Forum.
Von unseren über 700 Mitgliedern sind locker 200 ohne Internet und ohne eMail-Adresse.
400 sind gar nicht in diesem Forum unterwegs.
Wir müssen an ALLE Mitglieder denken und beachten.
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