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Re: Grundsätzlicher Ablauf

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 08:07
von Hugo89
derSchwabe hat geschrieben:Hi Michael,
Ich durfte dieses Jahr zum Tüv mit Kurzzeitkennzeichen fahren. Kreis Reutlingen hat mir das bestätigt das direkt zum Tüv ok ist.
Gruß
Max
So ist es bei uns in Aschaffenburg auch. Was droht einem eigentlich wenn man so noch eine Runde dreht? Der Versicherungsschutz gilt trotzdem oder?