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Kennzeichengröße
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 09:19
von Andreas Knittel
Guten morgen,
sicher ein bekanntes und viel diskutiertes Thema der Kennzeichengröße.
Wir planen das kleine Kennzeichen Größe 240x110 an den Mustang anzubringen.
Nach erster Recherche ist das bei einem US Fahrzeug auch erlaubt.
Ich sehe aber, das viele damit große Probleme haben, aber auch sehr viele aus dem Club das kleine Kennzeichen montiert haben (Treffen Hattingen) !
Kenn jemand hier den genaues Gesetzestext was möglich und zulassungsfähig ist ?
Ich würde gerne bei der Zulassung bei Problemen gerne Vorschriften zitieren.
Fahrzeug wird morgen zugelassen und Nummernschilder sind gedruckt !
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe
Andreas

- US_Nummernschild.jpg (63.68 KiB) 1925 mal betrachtet
Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 09:56
von sally67
Hi Andreas,
ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ebenso bei den Zulassungsstellen
Unsere Zulassungsstelle trägt ein Tag mal ein, den nächsten Tag kann man sich dann anhören"geht gar nicht"
Mit Glück und nem verständnisvollen Sachbearbeiter ist das kein Problem. Aber!!!
Gruß und
Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 10:30
von PonyPhil
Hallo Andreas,
wie du schon selber geschrieben hast ist das ein heiß diskutiertes Thema.
Der eine bekommt es ohne jegliche Probleme, der andere hat keinerlei Chance.
Die Straßenverkehrsämter sitzen leider am längeren Heben und jedes Amt entscheidt für sich selber.
Ich könnte mir vorstellen wenn du es nicht in deinem Fahrzeugbrief eingetragen hast, das es dann noch schwieriger wird als mit der Eintragung.
Fahr also am besten zum TÜV und frag die Jungs ob Sie dir die mögliche Kennzeichengröße eintragen, dann wird es aufjedenfall einfacher das du das kleine Kennzeichen auch bekommst..
Ganz wichtig aus meiner langjährigen Erfahrung beim anmelden von Autos mit irgendwelchen Sonderwünschen:
Pläuschchen halten und freundlich sein.. die Jungs und Mädels beim Amt sitzen immer am längeren Hebel und warten im Prinzip nur auf jemandem dem man die Tour vermiesen kann
Viel Glück!
Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 13:39
von torf
Hi Andreas,
habe Dir mal was per Email gesendet....
Das mit den kleinen Kennzeichen ist leider absolute Willkür und abhängig vom Bearbeiter/ Tagesform/ Mondphase..... leider gibt es keine nachvollziehbare Regelung. Drücke die Daumen, dass Du einen verständnisvollen Bearbeiter auf der Zulassungsstelle findest.

Ich hatte absolut keine Probleme... in einem anderen Fall nur wenige Tage später: Keine Chance.....

Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 14:10
von Bullfrog
Wichtig ist es, zu wissen, welchen Rechtsanspruch man auf das kleine Kennzeichen hat, nämlich gar keinen.
Daher ist Freundlichkeit - ggf auch gepaart mit Beharrlichkeit - gefragt.
Bei der Kennzeichengröße ist man der Zulassungsstelle leider weitgehend ausgeliefert.
Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Di 2. Jul 2019, 08:24
von Mistertacobell
Bei uns im Landkreis schreibt die Zulassung folgendes!
Kleines Kfz-Kennzeichen
Immer wieder wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen geäußert, dem sogenannten „US-Kennzeichen“ oder Leichtkraftradkennzeichen.
Dies ist mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich
Welche zusätzlichen Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) einer technischen Prüfstelle vorzulegen (gemäß Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4).
Aus dem Gutachten müssen folgende Feststellungen hervorgehen:
•die Größe der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Anbringungsstelle für das betroffene Kennzeichen
•dass die Kennzeichenanbringungsstelle des Fahrzeugs durch Veränderungen nicht nachträglich verkleinert wurde
•dass am Fahrzeug auch unter Verwendung von z. B. selbstleuchtenden Kennzeichen oder durch Verwendung von Adaptern, Stiften etc. (mit deren Hilfe das Kennzeichen die vom Hersteller vorgesehene Mulde überdecken kann) die Anbringung eines Kennzeichens gemäß Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c technisch nicht möglich ist
•dass die zur Umrüstung (einfache Ausführung, keine vom Halter zusätzlichen Aspekte erfüllende Funktion, wie z. B. Ästhetik) erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung einer Anbringungsstelle für Kennzeichen entsprechend Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1a, 1b oder 1c unverhältnismäßig sind
•und die Vorlage aussagekräftiger Fotos
habe alles eintragen lassen und trotzdem nicht bekommen mit der Begründung...es geht nicht!

Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Di 2. Jul 2019, 16:23
von Andreas Knittel
Hallo zusammen,
das ganze bleibt nun spannend. Ich war heute bei der Zulassungsstelle in Marl.
Unabhängig von unserem Wunsch der Nummernschildgröße, muss ich morgen nochmal mit dem Mustang direkt hin.
Die Zulassungsstelle legt dann die Nummernschildgröße fest... also absolute Willkür oder auch nicht...
Mal abwarten.
Ich werde morgen berichten...
Andreas
Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Di 2. Jul 2019, 17:25
von torf
dann lade die Dame vom Amt mal auf eine Spritztour ein....vielleicht hilft das....
Aber wenn die schon selber kontrollieren und messen wollen......

... drücke die Daumen....
Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Mi 3. Jul 2019, 13:35
von Andreas Knittel
Hallo,
Gestern erst einmal komplett poliert/gewachst und alle Chromteile komplett poliert... Fahrzeug ist umgemeldet, aber Wunschkennzeichen war aufgrund gesetzlicher Vorschriften so leider nicht möglich... trotzdem waren Sie in Marl bei der Zulassungsstelle sehr freundlich und haben alles analysiert und überlegt, 2 Sachbearbeiter und Chef der Zulassungsstelle, .... OK in anderen Kreisen in DE möglich, aber rechtlich dafür nicht erlaubt...jetzt haben wir ein E (Elektroauto) mit einem H (Oldtimer) und dazwischen die 66..
In Marl ist die Zulassungsstelle sehr hart mit den Vorschriften, also trotz 2 Mitarbeiter und Chef der Zulassungsstelle leider keine Chance.
Es haben wohl auch schon verschiedene über Rechtsanwälte was in Marl versucht, leider auch ohne Chance.
Also muss man damit leben... leider
Vile Grüsse
Andreas
P.s. Und danke für Eure Tipps und Hilfen

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Re: Kennzeichengröße
Verfasst: Mi 3. Jul 2019, 15:43
von Red Convertible
Andreas Knittel hat geschrieben:.... OK in anderen Kreisen in DE möglich, aber rechtlich dafür nicht erlaubt.
In Marl ist die Zulassungsstelle sehr hart mit den Vorschriften, also trotz 2 Mitarbeiter und Chef der Zulassungsstelle leider keine Chance.
Warum soll das kleine Kennzeichen nicht erlaubt sein, haben die Mitarbeiter der Zulassungsstelle das begründen können oder nur so daher gesagt?
Ich habe den Wunsch nach dem LKR-Kennzeichen damals mit dem optischen Erscheinungsbild meines US-Oldies begründet. Darauf musste ich mein Pony bei der Zulassungsstelle vorführen, damit die Mitarbeiter, durch anhalten verschiedener Kennzeichengrößen, das passendste ermitteln konnten.
Fazit, man bot mir für die Erteilung der LKR-Schilder an, eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 10 StVZo auszustellen, kostete mich zusätzlich 128€ zu den normalen Zulassungskosten.
Klingt viel, ist aber schnell vergessen, wenn dir jedes öffnen der Garage ein zufriedenes Lächel ins Gesicht meißelt.
Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, wie sich die Zweipunktbefestigung deines vorderen Kennzeichen bei 100 km/h plus verhält?
