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Servus! Bringe Bullit aus USA mit

Verfasst: Mi 7. Aug 2019, 16:16
von Gerlichp
Hallo zusammen,

Ich wohne zur Zeit in USA und habe letzten November einen 2019 Bullit gekauft. Diesen wurde ich gerne mitnehmen wenn es im November diesen Jahres wieder zurück nach Deutschland Geht, allerdings als Umzugsgut - so muss ich weder Zoll noch Umsatzsteuer nachzahlen, da dies ich dies ja bereits in USA getan habe und den Wagen 1 Jahr lang gefahren bin.

Hat jemand hier Empfehlungen was den Import aus USA nach Deutschland angeht? Speziell wuerde mich interessieren was an Umbauten nötig ist damit ich den Bullit auch in D fahren kann und zugelassen bekomme.

Ich habe in diesem Forum noch nicht die richtige Stelle gefunden - vielleicht koennt ihr helfen??

Danke schon mal und lieben Gruss,
Patrick

Re: Servus! Bringe Bullit aus USA mit

Verfasst: Mi 7. Aug 2019, 16:20
von sally67
Hi Patrick,
wird schwer hier an Infos zu kommen.
Hier dreht sich fast alles nur um die Alteisen bis 1973.
Versuchs doch mal bei den Gleichgesinnten https://mustang6.de
Gruß und

Re: Servus! Bringe Bullit aus USA mit

Verfasst: Mi 7. Aug 2019, 16:28
von Schraubaer
Die Rückleuchten müßten an die die StVZO angepasst werde. Kein Blinkheckmeck a'la Lauflicht, separates Bremslicht, Nebelschlussleuchte und für die Hauptscheinwerfer eine schweineteure Ausnahmegenehmigung.
Je nach Abnahmestelle noch ein Abgasgutachten.
Mustang6 ist aber kompetenter in Ratschlägen.

Re: Servus! Bringe Bullit aus USA mit

Verfasst: Do 8. Aug 2019, 00:06
von T5owner
Servus. Bring noch ein "t" mit für den Bullitt. Die TÜV-Beamten könnten Wert drauf legen und die Kollegen von mustang6 auch. ;)

In der aktuellen American Classics Ausgabe mit dem GTO auf dem Titelblatt ist mal wieder ein Import-Ratgeber für US-Cars. Lass Dir eine schicken.

Re: Servus! Bringe Bullit aus USA mit

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 00:29
von Gerlichp
Danke Leute - das hilft schon mal. Werde mich mal bei Mustang 6 umhören und wiederkommen, wenn ich mal einen ‘73 oder älter habe!

Re: Servus! Bringe Bullit aus USA mit

Verfasst: Do 15. Aug 2019, 07:20
von philm3
Hi,

soweit ich mich erinnern kann, gilt ein Fahrzeug nur als Rückumzugsgut, wenn Du maximal 3 Jahre in den USA warst.

Da würde ich vorher nochmal mit dem Zoll sprechen, sonst kann es teuer werden.