Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
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Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Hallo in die Gemeinde,
ich bin "neu" in der Oldtimer-Welt und hoffe eine Frage beantwortet zu bekommen, die sich mir stellt im Zuge des Kaufs.
Im Juli werde ich meinen Mustang abholen und dies auf einem KFZ-Anhänger überführen. Den KFZ Hänger werde ich entweder von einem Bekannten borgen auf privater Leihbasis, oder mir bei Anhängerland o.ä. offiziell anmieten.
Das Pony ist bis dato ja nicht zugelassen auf mich, hat auch keine evb oder rotes Kennzeichen, sondern steht dann auf dem Hänger hinten drauf.
Was passiert nun im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, bei dem das Pony einen Totalschaden erleidet (gehen wir mal vom schlimmsten Fall aus).
Haftet hier die Vollkasko des Zugfahrzeugs? Haftet die Versicherung des privaten Anhängers, oder springt eine Versicherung eines gewerblichen Verleihers ein? Oder stehe ich dann im Regen, da das Pony nicht versichert ist?
Die Option, den Oldtimer bereits einige Tage zuvor auf die OCC versichern zu lassen, geht leider nicht. Dies geht erst mit offizieller Zulassung.+
Wie habt ihr das gemacht? Oder wie ist denn die rechtliche Lage?
Bin in diesen Versicherungsfragen leider Laie...
Beste Grüße,
der Sebastian
ich bin "neu" in der Oldtimer-Welt und hoffe eine Frage beantwortet zu bekommen, die sich mir stellt im Zuge des Kaufs.
Im Juli werde ich meinen Mustang abholen und dies auf einem KFZ-Anhänger überführen. Den KFZ Hänger werde ich entweder von einem Bekannten borgen auf privater Leihbasis, oder mir bei Anhängerland o.ä. offiziell anmieten.
Das Pony ist bis dato ja nicht zugelassen auf mich, hat auch keine evb oder rotes Kennzeichen, sondern steht dann auf dem Hänger hinten drauf.
Was passiert nun im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, bei dem das Pony einen Totalschaden erleidet (gehen wir mal vom schlimmsten Fall aus).
Haftet hier die Vollkasko des Zugfahrzeugs? Haftet die Versicherung des privaten Anhängers, oder springt eine Versicherung eines gewerblichen Verleihers ein? Oder stehe ich dann im Regen, da das Pony nicht versichert ist?
Die Option, den Oldtimer bereits einige Tage zuvor auf die OCC versichern zu lassen, geht leider nicht. Dies geht erst mit offizieller Zulassung.+
Wie habt ihr das gemacht? Oder wie ist denn die rechtliche Lage?
Bin in diesen Versicherungsfragen leider Laie...
Beste Grüße,
der Sebastian
Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Wer begibt sich hier mit ner Aussage auf Glatteis?
Ziemlich komplexes Thema. Kannst ja mal im Netz nachlesen.
Und klär das letztlich mit den Versicherungen.
Ziemlich komplexes Thema. Kannst ja mal im Netz nachlesen.
Und klär das letztlich mit den Versicherungen.
____________________________
Grüße Dieter
Mitglied im
Zitat:
"Wer sich keine öligen Hände macht und nicht schrauben kann, darf auch keinen Oldtimer fahren°
"Respektlosigkeit ist eines der Selbstbehauptungsmittel des kleinen Mannes"
"Never argue with an idiot. They will drag you down to their level and beat you with experience"
Grüße Dieter
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Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Hi Dieter,silver hat geschrieben:Wer begibt sich hier mit ner Aussage auf Glatteis?
Ziemlich komplexes Thema. Kannst ja mal im Netz nachlesen.
aus diesem Grund frage ich dies in einem Forum nach, das (in meinen Augen) auch gerade zum Erfahrungsaustausch dient. Da Oldtimer keine Neuwagen sind, überführt man diese dann doch eher auf KFZ-Anhänger als 700km über die Autobahn zu fahren. Vielleicht hatte sich jemand mit dem Thema in der Vergangenheit schon beschäftigt gehabt.. im Netz habe ich keine spezielle Auskunft genau darüber gefunden leider.
Logisch, eine 100% Rechtsberatung erwarte ich nicht, ebenso wenig, wie Aussagen über TÜV-Konformität hier als rechtssicher einzustufen sind. Das ist klar..
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Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Frag .mal bei Deiner Versicherung vom Zugfahrzeug bzw. bei der Versicherung des Hängers nach. Hier sind schon Leistungen abgedeckt.
Ich habe mir allerdings noch nie grosse Gedanken drüber gemacht.... Wagen drauf und los...
Wenn Du die Ladung nicht richtig sicherst und den Wagen verlierst, wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn Dir jemand einfährt, muss seine Versicherung in Kraft treten....
Nicht so viele Gedanken machen...
Ich habe mir allerdings noch nie grosse Gedanken drüber gemacht.... Wagen drauf und los...
Wenn Du die Ladung nicht richtig sicherst und den Wagen verlierst, wirst Du auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn Dir jemand einfährt, muss seine Versicherung in Kraft treten....
Nicht so viele Gedanken machen...
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf
- disp
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Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Hallo Sebastian,
hier vllt eine Idee.
Wenn Du Dir ein KurzZeitZulassungs Kennzeichen, oder wie das auch immer im Beamtendeutsch heisst, holst ist der Mustang doch versichert. Wie er dann zu Dir nach Hause kommt sollte dabei keine Rolle spielen.
Disclaimer:
Ich lehne alle Rechtsansprüche an mich ab, die aus dieser Idee abgeleitet werden könnten
hier vllt eine Idee.
Wenn Du Dir ein KurzZeitZulassungs Kennzeichen, oder wie das auch immer im Beamtendeutsch heisst, holst ist der Mustang doch versichert. Wie er dann zu Dir nach Hause kommt sollte dabei keine Rolle spielen.
Disclaimer:
Ich lehne alle Rechtsansprüche an mich ab, die aus dieser Idee abgeleitet werden könnten
Viele Grüße aus Düsseldorf sagt
..................Dirk
- AchimSabi
- Beiträge: 1889
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Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Beauftrage den Transport und gut is.
Follow me @ http://www.instagram.com/fastbluestang
- Grussi67
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BMW Z4
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Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Ich habe mir in dieser Richtung noch nie Gedanken und Sorgen gemacht, würde Dir dann auch besser raten einen Autotransport Dienst in Anspruch zu nehmen.
Mach Dir doch einfach nicht so viele Gedanken, Wagen auf Hänger richtige Ladungssicherung und ab.
Grüße Thomas
Mach Dir doch einfach nicht so viele Gedanken, Wagen auf Hänger richtige Ladungssicherung und ab.
Grüße Thomas
Gruß Thomas
- Harry1003
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- Registriert: Mo 15. Aug 2011, 10:39
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- Fuhrpark: 32-Zylinder / ~1210PS:
1969er Mach 1
2014er GT Coupe
2021 Bronco Sport First Edition
1979er Opel Commodore 2.5S
2004er BMW Z4 2.5
Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
Hallo,
frag bei deiner Zugfahrzeug-Versicherung nach, oder mache es wie ich damals.
750km auf eigener Achse mit Exportkennzeichen aus NL nach Hause
Vorher ADAC-Plus-Mitgliedschaft machen, dann wird dir im Falle des Falles auch das Auto nach Hause gebracht.
Gruß
Harry
frag bei deiner Zugfahrzeug-Versicherung nach, oder mache es wie ich damals.
750km auf eigener Achse mit Exportkennzeichen aus NL nach Hause
Vorher ADAC-Plus-Mitgliedschaft machen, dann wird dir im Falle des Falles auch das Auto nach Hause gebracht.
Gruß
Harry
Weltrekordhalter 2019 Lommel (Nr.0596)
https://www.dropbox.com/s/80xd6j0f9i8lg ... 3.JPG?dl=0
1969er Mach1 (Gulfstream Aqua)
Mitglied im
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1969er Mach1 (Gulfstream Aqua)
Mitglied im
Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger
ich habe mir keine großen Gedanken darüber gemacht, Hänger vom Freund geliehen, Mustang drauf und nach Hause gefahren. Ich habe allerdings auch schon 20 Jahre Anhängererfahrung und deshalb nicht weiter darüber nachgedacht.
Viele Grüße Michael... I was rolling down the road in some cold red steel......
Member of FMCoG
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