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Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 07:45
von BGCobra
Hi,
frag mal bei deiner Versicherung bei der du auch den Oldi versichern möchtest nach einer Garagenversicherung.
In dieser ist vieles enthalten und bei mir war auch der Transport des Fahrzeugs auf einen Hänger beinhaltet.
Gerade im Zeitraum der Restauration ist es vielleicht auch interessant wenn das Teil bei Schweißarbeiten
abfackelt oder gestohlen wird.
Beim Zugfahrzeug ist meines Wissens nicht einmal der Schaden am geliehenen Hänger beinhaltet,
geschweige das Fahrzeug darauf.

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 12:11
von sally67
Hi Sebastian,
Lasse dir doch mal ein Angebot vom Dejan machen.
viewforum.php?f=49
Ich lese nur Gutes!
Gruß und

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 20:23
von sbaestchen
Hallo Jungs,

danke für die (meist, bis auf eine Ausnahme) hilfreiche Antworten!

Bei der OCC ist eine Versicherung beim KFZ-Trailern beispielsweise enthalten. Dort heißt es "Versichert sind Schäden bei der Beförderung des Fahrzeugs mit einem geeigneten Transportmittel, die durch einen Unfall des Transportmittels entstanden sind."
Aber eben erst ab Versicherungsbeginn = Datum der Zulassung. Was bei mir eben raus ist. Der Hinweis mit der Garagenversicherung ist eine gute Idee, das prüfe ich morgen mal mit dem Versicherungs-Spezi.

Danke auch für den Link zu Dejan, gut zu wissen dass es im Transportwesen seriöse / zuverlässige und bekannte Kontakte gibt. Werde das Pony jedoch aus privaten Gründen selbst abholen, wir verknüpfen das ganze mit einem Besuch bei Verwandten.

Prinzipiell gebe ich den meisten hier recht. Drauf, festzurren, heimfahren und keine Gedanken machen. Den entsprechenden BE-Führerschein habe ich seit 12 Jahren und denke, ich bin versiert mit dem Hänger unterwegs. Aber das Restrisiko treibt einem eben die Flusen durch den Kopp.. :mrgreen:

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 22:24
von HoLeeShit
Auch wenn Du meine Aussage schlecht findest, ändert das nix daran, daß eine selbstverschuldete Havarie Deines selbstgetrailerten Fahrzeug niemand versichert!
Eigentlich auch nachvollziehbar!?
Da bleibt Dir nur der Regenschirm.

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mo 22. Jun 2020, 23:52
von torf
Ein Restrisiko hast Du immer... auch wenn Du einen 50 Jahre alten Oldie im Strassenverkehr bewegst...da besser auch nicht über die Konsequenzen eines Unfalls nachdenken.... ;) ....

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 12:35
von T5owner
Du kannst es mit OCC sicher vereinbaren (Provinzial-Versicherung Zusage, OCC ist ja nur Vermittler). Ich kenne einen Fall bei der Belmot, wo man kulanterweise den Schaden auf holländischer Seite vor Zulassung übernommen hat. Hilft sonst immer, da eine Zusage vorab einzuholen. Allerdings muß da natürlich auch Vertrauen schon da sein, gibt immer welche, die das anschließend für einen Haufen Schrott missbrauchen.
Frage generell dürfte der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Anhänger sein. Während der Besitzer von seinem Kaufwert ausgeht, sieht die Versicherung das sicher erst nach eigenem Gutachten gleich oder ganz anders, wieviel der Wagen eventuell vor dem Crash wert war.
Fotos aus allen Ecken vor Fahrtantritt bei der Überführungsfahrt sind also mit Sicherheit eine bessere Basis in Deinem Sonderfall.

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 09:08
von Toronado
Grundsätzlich ist jeder Anhänger, der eine Zulassung besitzt und an einem Zugfahrzeug gekoppelt ist, über die Versicherung des Zugfahrzeuges mitversichert. Die Versicherung haftet für alle Schäden, die mit dem Anhänger verursacht werden. Das bezieht sich aber nicht auf Ladungsgut.
Steht der Anhänger allein auf der Straße und verursacht einen Schaden (zB durch wegrollen wg gelöster Feststellbremse) greift die Versicherung des Anhängers.
Selbst bei Vollkaskoschutz des Zugfahrzeuges ist das Ladegut nicht mitversichert. In Deinem Fall gibts bei Totalverlust zwar einen neuen Anhänger - aber keinen Mustang!
Ladungsgut kann und wird extra versichert. Wende Dich an die Versicherung Deines Vertrauens...

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 12:08
von MICHAGT66
Da war doch mal was :shock:
Auch wenn der Fahrer nicht selber Schuld war, da ist jede Menge Aufwand und Ärger vorprogrammiert ;)
viewtopic.php?f=8&t=18477&view=unread#unread

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 12:50
von HoLeeShit
Super, geeenau das braucht der Fredersteller! :roll:

Re: Haftung bei Überführung auf KFZ-Anhänger

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 14:28
von MICHAGT66
Geeenau Heiner, deswegen gepostet :!:
Weil der Teufel en Eichhörnchen sein kann. :o
Und frag mich nicht, warum ich das weiss ;)