390GTFastback hat geschrieben: ↑Sa 21. Jan 2023, 10:03
mem hat geschrieben: ↑Fr 20. Jan 2023, 17:58
Es ist bundesweit zulässig, dafür gibt es Gesetze.... wenn ihr da nicht drum kämpft, dann tanzen euch die Prüfer halt auf der Nase.....
hier in Hessen kannst Du zu jedem X beliebigen Prüfer gehen und Dinge eintragen lassen, über die finale Abnahme entscheidet die Bündelungsbehörde NICHT der Tüv Prüfer allein. Noch gibt es dass nur hier in Hessen die anderen Bundesländer sollen die Bündelungsbehörden auch bekommen.
Gruß
Michael
Mag sein, aber wenn ich die Gesetzgebung unzweifelhaft im Rücken hätte, würde ich darüber nachdenken das auf dem Rechtsweg durchzusetzen..... Voraussetzung, daß es mir außerordentlich wichtig in Bezug auf Originalität wäre ....ich bin der Meinung, daß auch son Sesselpupser sich nicht übers Gesetz stellen darf.