Genau so ist es.Sebbo hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 20:59 Nabend,
woher kommt eigentlich die Meinung das man für Stahlfelgen kein Gutachten oder ähnliches benötigt....?
Bei mir im Umkreis (Saarland) und ein guter Kollege vom Fach sind auch der Meinung das für Zubehör-Stahlfelgen (was sie nunmal sind) Papier für eine Eintragung notwendig sind und sie eben eingetragen werden müssen um legal unterwegs zu sein....
Auch deshalb hat der nette Herr vom MOR gesagt das sie da dran sind....weil eben immer die Frage nach Papieren kommt um sie eben eintragen lassen zu können....
Auch früher musste man z.B. Mattig Stahlfelgen eintragen lassen....natürlich immer in Kombination mit den Reifen.
Grüße
Sebbo
Zubehör Felgen (oder besser gesagt "Räder", also in Kombination mit der Reifengröße) muss man eintragen lassen, egal ob aus Alu oder Stahl.
Jetzt ist die Mag500, welche man heute bei den üblichen Händlern kaufen kann (genauso wie die styled steel oder die 68/69 GT Felge) eine Replika einer orig. Felge, d.h. sieht so aus wie eine orginale, ist aber eigentlich keine und damit eintragungspflichtig.
Wenn man jetzt das Glück hat, im Besitz einer ORIGINALEN Mag500 (oder eben Styled steel, etc.) zu sein, muss man die auch eintragen lassen (sofern man keinen Boss Mustang hat, wo die ab Werk drauf waren) diese felgen haben meines Wissen eine Ford- oder FOMOCO Präge.
Allerdings dürfte das wesentlich einfacher und (normalerweise) ohne separates Gutachten gehen, weil ja orig. Bauteil. in 99% der Fälle ändert sich ja auch die Reifengrösse.
Jetzt kann es natürlich sein, dass im Schein sowas ähnliches eingetragen ist:
"225/60 R15 auf St-Rad 7x15 ET xy"
D.h. eine Stahlfelge in 7X15 ist bereits eingetragen, allerdings geht das Felgendesign (Mag500, styled steel oder auch orig. Rad) daraus nicht hervor.
In dem Fall könnte man quasi jede Stahlfelge mit den o.g. Dimensionen und Reifengröße fahren.