Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Akut ein Problem?

Moderatoren: SqlMaster, T5owner, TripleT

Forumsregeln
Beachte bitte, je genauer Du dein Problem beschreibst, umso weniger Rückfragen wird es geben, bis Dir vielleicht jemand helfen kann. Vergiss nicht zuzufügen, welche Schritte zur Problemlösung Du bisher schon unternommen hast.
roland_t5
Beiträge: 229
Registriert: Di 16. Sep 2014, 13:43

Re: Rückfahelicht/Blinker hinten EU

Beitrag von roland_t5 »

Berni67 hat geschrieben: Mi 14. Feb 2024, 18:51 Das mit dem zweiteiligen Kennzeichen habe ich mir schon überlegt. Aber ist bei einem Wechselkennzeichen die Kombination von Oldtimerzugelassenen Fahrzeug und Normalozulassung möglich ?

LG Berni
Ja, das ist kein Problem. Du kannst den Oldtimer auch über den Winter "stillegen", dann sparst unter Umständen Einiges an motorbezogener Versicherungssteuer, das hängt halt davon ab, wieviel Leistungsunterschied zwischen den Fahrzeugen ist.
Bei mir sind es 170 PS bzw. 270 PS, da macht das schon was aus, der Oldtimer wird dabei auf ein anderes Kennzeichen umgeschrieben, dieses bleibt aber bei der Zulassungsstelle. Kosten: einmalig die Kennzeichen und bei jedem Wechsel eine neue Pickerlplakette, die kostet ca. 2 Euro soweit ich mich erinnere. Dieses zweite Kennzeichen kannst du dann über den Sommer hinterlegt lassen und im Herbst wieder verwenden, wobei die Sommersaison nicht ganz sechs Monate betragen darf, ansonsten verfällt dieses Kennzeichen und du musst neue kaufen.

SG Roland
Berni67
Beiträge: 10
Registriert: Di 13. Feb 2024, 20:43

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von Berni67 »

Danke für die Infos, muss ich dann Entscheiden wenn es soweit ist 😁

Mich würde noch intressieren wie Ihr das alle gelöst habt (DE oder Ö) mit den Rückleuchten (Blinker und Rückfahrscheinwerfer) 🙂

LG
yab
Beiträge: 892
Registriert: Sa 10. Sep 2016, 20:50
Fuhrpark: '68er Convertible

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von yab »

In DE dürfen die Blinker bis 1968 rot bleiben.
Gruß
Marino
Benutzeravatar
mem
Beiträge: 1877
Registriert: Sa 19. Mai 2018, 23:00
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: 64 1/2 Mustang Cabrio D-code (März 64)
70er Mustang Cabrio für Projekt
70er Mustang Coupé für Projekt

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von mem »

yab hat geschrieben: Di 20. Feb 2024, 22:48 In DE dürfen die Blinker bis 1968 rot bleiben.
Nö..... 01.01.1970..... danach mit Ausnahmegenehmigung möglich bis Ende 1989
Dateianhänge
Screenshot_20240220_230442_Firefox.jpg
Screenshot_20240220_230442_Firefox.jpg (69.52 KiB) 321 mal betrachtet
http://www.early-mustang.de

Mengenlehre =
Wenn 5 Leute in einem Raum sind und 6 rausgehen, muß einer wieder reingehen, damit keiner drin ist..... :idea:

Martin (mem)
yab
Beiträge: 892
Registriert: Sa 10. Sep 2016, 20:50
Fuhrpark: '68er Convertible

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von yab »

Was genau ist an meinem Satz oben falsch?
Gruß
Marino
Benutzeravatar
mem
Beiträge: 1877
Registriert: Sa 19. Mai 2018, 23:00
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: 64 1/2 Mustang Cabrio D-code (März 64)
70er Mustang Cabrio für Projekt
70er Mustang Coupé für Projekt

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von mem »

yab hat geschrieben: Di 20. Feb 2024, 23:36 Was genau ist an meinem Satz oben falsch?
Wenn du so nachfragst 😅.... klar hast du recht....kann man aber auch so verstehen, das du meinst, das es nur bis 68 geht.... 😉😊.... und da war ich nicht der einzige, der das so verstanden hat 🤷‍♂️
http://www.early-mustang.de

Mengenlehre =
Wenn 5 Leute in einem Raum sind und 6 rausgehen, muß einer wieder reingehen, damit keiner drin ist..... :idea:

Martin (mem)
Mach1 69
Beiträge: 430
Registriert: Fr 11. Nov 2022, 23:43
Fuhrpark: 1972 Mustang Mach.1 351C
+ "weitere Spritsparer"

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von Mach1 69 »

Hallo Leute,da es hier gerade um die Beleuchtung geht würde ich gerne eine Frage dazu stellen !
Wie sieht es mit den "Umrissleuchten der verschiedenen Modelle" aus / "zulässig" ?
Ich habe vorne seitlich orange (wird mit den Frontblinkern als zusätzliche Kotfl.Blinker genutzt !)
und hinten seitlich rot (leuchtet als Umrissleuchte sobald das Rücklicht an ist !)
Der Vorbesitzer hat beim TÜV die seitlich hinteren immer "abgedeckt" - aber weshalb - Umrissleuchten sind doch zulässig und rot sind sie auch ?!
72er Mach1 Sportsroof...
👍🏻Beste Grüße,Heiko

"72er Mach.1"🇺🇸
Wenn man jemanden gut leiden kann,dann DUZT man sich !! Ich finde das sollten SIE wissen ...!!
Benutzeravatar
Red Convertible
Beiträge: 3497
Registriert: Fr 1. Jul 2011, 20:39
Clubmitglied: Nein
Fuhrpark: 1966 Mustang Convertible V8 (verkauft)
Motorrad
Anhänger

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von Red Convertible »

Mach1 69 hat geschrieben: Mi 21. Feb 2024, 15:33 Hallo Leute,da es hier gerade um die Beleuchtung geht würde ich gerne eine Frage dazu stellen !
Wie sieht es mit den "Umrissleuchten der verschiedenen Modelle" aus / "zulässig" ?
Ich habe vorne seitlich orange (wird mit den Frontblinkern als zusätzliche Kotfl.Blinker genutzt !)
und hinten seitlich rot (leuchtet als Umrissleuchte sobald das Rücklicht an ist !)
Der Vorbesitzer hat beim TÜV die seitlich hinteren immer "abgedeckt" - aber weshalb - Umrissleuchten sind doch zulässig und rot sind sie auch ?!
72er Mach1 Sportsroof...
Hallo Heiko,
in Deutschland dürfen ,,Seidemarker" laut StVZO nur in orange leuchten oder reflektieren.
Rotes Licht ist nur nach hinten gerichtet an Rück- und Bremslicht und Nebelschlussleuchten zulässig, daher kann es zu Diskussionen kommen, wenn die hinteren Sidemarker in rot noch in Funktion sind.
jetzt ohne 66'er C-Code Cabrio ;)
LG
Mario
Bild
Mach1 69
Beiträge: 430
Registriert: Fr 11. Nov 2022, 23:43
Fuhrpark: 1972 Mustang Mach.1 351C
+ "weitere Spritsparer"

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von Mach1 69 »

Danke Mario !
Ich hatte es als Umrissleuchte bezeichnet was aber falsch ist,da diese nach hinten in rot abstrahlen und vorne in weiss !
Somit muss seitlich wenn überhaupt in orange abgestrahlt werden !
Das Leuchtmittel seitlich hinten vor dem Tüv-Besuch zu entfernen müsste hoffentlich ausreichend sein - ja ich weiß kann auch einer beanstanden wenn er es 100%tig nimmt !
Wie habt ihr das gelöst ?
👍🏻Beste Grüße,Heiko

"72er Mach.1"🇺🇸
Wenn man jemanden gut leiden kann,dann DUZT man sich !! Ich finde das sollten SIE wissen ...!!
Benutzeravatar
mem
Beiträge: 1877
Registriert: Sa 19. Mai 2018, 23:00
Clubmitglied: Ja
Fuhrpark: 64 1/2 Mustang Cabrio D-code (März 64)
70er Mustang Cabrio für Projekt
70er Mustang Coupé für Projekt

Re: Rückfahrlicht/Blinker hinten EU

Beitrag von mem »

Na klar, das reicht vollkommen aus wenn es nicht leuchtet
Mach1 69 hat geschrieben: Mi 21. Feb 2024, 16:39 Danke Mario !
Ich hatte es als Umrissleuchte bezeichnet was aber falsch ist,da diese nach hinten in rot abstrahlen und vorne in weiss !
Somit muss seitlich wenn überhaupt in orange abgestrahlt werden !
Das Leuchtmittel seitlich hinten vor dem Tüv-Besuch zu entfernen müsste hoffentlich ausreichend sein - ja ich weiß kann auch einer beanstanden wenn er es 100%tig nimmt !
Wie habt ihr das gelöst ?
http://www.early-mustang.de

Mengenlehre =
Wenn 5 Leute in einem Raum sind und 6 rausgehen, muß einer wieder reingehen, damit keiner drin ist..... :idea:

Martin (mem)
Antworten

Zurück zu „Technik“