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Kaufberatung allgemein

Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 19:06
von 69ShelbyGT500
In den Fachzeitschriften sind mehrere Kaufberatungen erschienen.

Die älteste 1986 in

Markt für klassische Automobile,





Eine weitere, moderner gefasste in

Motor Klassik und darauf aufbauend noch weitere Kurz-Kaufberatungen.





Bei allen Berichten war unser Club massgeblich beteiligt, entsprechend sind diese Kaufberatungen auch über unsere Webseite http://www.MustangClub.de abrufbar.



Grundsätzlich gilt aber für jeden mit "Mustangbauchschmerzen":

Nehmt einen guten Freund zur Besichtigung des Mustangs mit, der Euch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholt, denn mit "Bauchschmerzen" übersieht man gerne Mängel die anderen direkt ins Auge scheinen.



Auch können wir in keinem Fall den Kauf eines noch nicht in Europa befindlichen Wagens per Suchauftrag an einen Händler incl. Anzahlung ( meistens ca. € 5.000,-- bis € 10.000,-- ) empfehlen.

Jeder seriöse Händler weiss eigentlich welche Wagen man in Deutschland verkauft bekommt. Entsprechend sollte es das unternehmerische Risiko sein, solche Fahrzeuge erst auf eigene Rechnung aus den USA zu importieren, damit sich ein Käufer diesen Wagen dann hier auch wirklich anschauen kann; und nicht ( wie schon oft geschehen ) einfach nur per Foto.

Ja, es kann gut gehen. Aber wenn nur einer von 2 das Pech hat, das es bei ihm nicht funktioniert hat, war es einer zu viel.



Dann sollte man bei einem Kauf einen ordentlichen Kaufvertrag machen.

Beim Kauf von einem Händler sollte man einen normalen Gebrauchtwagenvertrag abschliessen, in dem die gesetzliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr verankert ist. ACHTUNG hier versuchen einige Händler einem einen Vermittlungsvertrag unterzujubeln, um aus der Gewährleistung herauszukommen.



Dann sollte in dem Kaufvertrag festgehalten sein, dass keine Steuerschulden und auch keine Rechte Dritter liegen.

Auch hier gab / gibt es Händler, die immer wieder versuchen Fahrzeuge zu veräusseren, für die noch keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde. Für eine Privatperson hiesse dies, nachträglich 19% auf den Kaufpreis als Steuer zusätzlich zu berappen.



Keine Angst vor dem Mustangkauf in EU-Ländern !!!

Hier gelten zwar auch alle oben genannten Faktoren, aber Mustangs die üz.B. über Holland importiert wurden, sind billiger, da hier die Verzollung / Besteuerung anders gerechnet wird. Und ist der Mustang erst einmal auf EU-Hoheitsgebiert, so gibt es innerhalb der EU keine weitere Steuernachzahlungen, da innerhalb der EU der Warenverkehr von der Mehrwertsteuer unabhängig erfolgt.





Einen wichtigen Tipp habe ich vergessen ???

Ja dann bitte nachtragen. Dafür ist das Forum ja da ....