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Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A-Warnung! *ERLEDIGT*
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 11:20
von 68GT500
Vorsicht! Auch mit Verkäufern hier im Forum kann man schlechte Erfahrungen machen.
Er hatte ein paar Teile zu verkaufen und wir haben uns auf einen Preis geeinigt.
Heute kommt folgende PN:
Zitat:Es tut mir echt leid, aber heute hatte jemand mein Getriebe abgeholt und der wollte auch die anderen Sachen.
Ich hab sie ihm mitgegeben da er mir einen guten Preis gemacht hat.
Tut mir echt leid, falls du das Geld schon überwiesen hast werd ich's dir wieder zurück überweisen.
Sorry:(
Nicht die feine Art, aber als Student muss ich bisschen aufs Geld achten

Grüße Chris
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1967 Mustang Coupé T/A
1968 Mustang Coupé
Ich finde so eine Art so was an schäbig - unter aller Sau.
mfg
Michael
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 11:30
von GC-33
Hallo Michael,
das ist leider so und das wird im Laufe der Zeit noch mehr einreißen, da immer mehr Leute der "Alten Schule" einfach so wegsterben Ein Geschäft ist halt auch eine Sache der Ehre.
Hatte vor zwei Wochen einen ähnlichen Fall mit 4 Reifen. Die hatte ich einem User hier versprochen - zwischen Verkauf und Geldeingang kam jemand und bot mir fast den doppelten Betrag. Na du weißt schon, wie der Deal ausging
Gruß Günter
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 12:11
von 70Con
Hallo Michael,
wenn euer Deal erheblich für dich war, sollte man ihn mal darauf hinweisen, das ein verbindlicher Kaufvertrag auch mündlich zustande kommt. Und vor allem wenn man noch dazu Schriftverkehr hatte.
Aber generell mal gedacht.
Wie ist das wenn hier im Forum einer Teile anbietet und jemand als Antwort postet: "Ich nehm dir Sachen".
Ist das dann verbindlich gekauft?
Oder jemand Antwortet nur per PN das er sie kauft.
Könnte man auf Einhaltung solcher Kaufverträge bestehen? (Wenn es den einer ist...)
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 12:16
von 68GT500
Hallo Werner,
grundsätzlich ja, es besteht ein Vertrag, die Emails sind eindeutig.
Mir ist aber die rechtliche Lage egal
--> ich finde den menschlichen Aspekt einfach nur erbärmlich.
mfg
Michael
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 12:51
von swingkid
Hi, das hat nichts mit alte Schule zu tun, das ist schlichtweg mieß und In diesem Fall nicht rechtens.
@Werner: lediglich das anbieten von Sachen hier im Votum entspricht einem "anpreisen" und ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Wenn jmd schreibt ich nehm's, dann haben wir hiermit 1 willenserklärung und die zweite steht noch aus. Aber Achtung, anders schaut es bei gewerblichen Anbietern aus. Da kann es u.U verbindlich sein.
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 12:52
von Marv
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Student mit 2 (!) Mustangs derart aufs Geld achten muss. Wenn doch sollte er die Preoritäten überdenken...
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 12:55
von Marv
P.S.: Thorsten hat recht, ein Anbieten von Teilen oder Fahrzeugen hier im Forum ist ein "invitatio ad offerendum", also ein Angebot ein Angebot zu machen. Ein "ich nehme es" bedeutet, dass
ein Angebot vorliegt. Hier sind Zwischenverkäufe möglich, da die Annahme des Verkäufers für einen rechtlichen Kaufvertrag noch aussteht.
In Michaels Fall, mit Schriftverkehr, wird dies jedoch sehr wahrscheinlich passiert sein und somit ist der Zwischenverkauf unrechtens und kann angezeigt werden.
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 16:14
von mustang88gt
Hallo.
Das ist das übliche "Nach mir die Sintflut, ist mir egal was den anderen passiert"-Gehabe welches leider immer mehr vorkommt.
Unsereins steht zu dem was abgemacht wurde, auch wenn ein Anderer schlussendlich mehr bietet. Schliesslich habe ich JA gesagt zum Deal, also ist das Ding unter Dach und Fach.
Ich hatte mal Scorpio-Cossie-Felgen ersteigert auf ner Auktionsplattform. Bevor ich sie abholen konnte kam ein Anruf vom Verkäufer: "Kann sie Dir leider nicht mehr geben, sind nur noch ein Klumpen Alu. Mir ist die Garage abgebrannt."
Dieser Anruf kam 1 Tag nachdem er seine Garage und das halbe Haus verloren hatte!
DAS ist Anstand!!! An die Anderen auch denken und FAIR sein.
Ich habe dann noch etwas mit ihm geplaudert, er wusste noch nicht, ob das Ganze von der Versicherung bezahlt wird, da die Garage nur als Lagerraum angemeldet war und einem Kumpel von ihm beim Schweissen die Karre abfackelte und damit auch der Rest...
En Gruess us Einsiedeln / CH
Urs
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 16:34
von canadian_red_maple_leaf
na das ist aber eine beschissene art und weise geschäfte zu machen.
jetzt hoffe ich nur das du deine kohle zurück bekommst.
danke für heads up
abudi
Re: Unmögliches verkausfsgebaren Mustang T/A -- Warnung!
Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 20:42
von Dream 68
Ob vertrag hin oder her, das schlimme ist, daß so etwas in unserer doch noch recht überschaubaren mustangszene hier im forum passiert ! aber man sieht sich bekanntlich immer zweimal, in diesem sinne....
danke michael für den hinweis, auch dafür ist das forum da finde ich !
gruss lutz