EG - Typgenehmigung "E-Prüfzeichen" bei Reifen
Verfasst: Do 26. Jan 2012, 13:42
Servus zusammen!
Da ich selber als Sachverständiger tätig bin, habe ich zu der Frage "E-Prüfzeichen auf Reifen beim alten Mustang nötig oder nicht" etwas recherchiert.
Tatsächlich ist es gemäß den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen so, dass ab 1998 (In Bezug auf das Herstellungsdatum des Reifens!!) ein E-Prüfzeichen erforderlich ist.
Allerdings soll es möglich sein, bei nicht-ABE-Fahrzeugen (was ein aus den USA importierter Mustang ist) Reifen ohne E-Prüfzeichen mit "in etwa Wirkung" einzutragen, innerhalb einer Einzelabhnahme.
Befugt dazu ist der TÜV (alte Bundesländer) und die DEKRA (neue Länder)
Da ich selber keine Einzelabnahmen durchführe, wäre es interessant zu wissen, ob dies auch wirklich z.B. innerhalb der Einzelabnahme beim Import möglich wäre, ob ob s weitere Vorschriften bzgl. Anweisungen gibt, die gegen eine "in etwa Wirkung" bei Reifen stehen.
Vielleicht können einige Berufskollegen, die Einzelabnahmen durchführen mehr dazu schreiben...
Da ich selber als Sachverständiger tätig bin, habe ich zu der Frage "E-Prüfzeichen auf Reifen beim alten Mustang nötig oder nicht" etwas recherchiert.
Tatsächlich ist es gemäß den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen so, dass ab 1998 (In Bezug auf das Herstellungsdatum des Reifens!!) ein E-Prüfzeichen erforderlich ist.
Allerdings soll es möglich sein, bei nicht-ABE-Fahrzeugen (was ein aus den USA importierter Mustang ist) Reifen ohne E-Prüfzeichen mit "in etwa Wirkung" einzutragen, innerhalb einer Einzelabhnahme.
Befugt dazu ist der TÜV (alte Bundesländer) und die DEKRA (neue Länder)
Da ich selber keine Einzelabnahmen durchführe, wäre es interessant zu wissen, ob dies auch wirklich z.B. innerhalb der Einzelabnahme beim Import möglich wäre, ob ob s weitere Vorschriften bzgl. Anweisungen gibt, die gegen eine "in etwa Wirkung" bei Reifen stehen.
Vielleicht können einige Berufskollegen, die Einzelabnahmen durchführen mehr dazu schreiben...