s.arndt hat geschrieben:Hallo,
ich muss mal mit unserem Prüfer reden.
Aber kann jemand verbindlich sagen ob die Nachprüfung der H-Gutschtens überhaupt Gegenstand einer normalen Hauptuntersuchung ist?
Mit anderen Worten, wenn der Umbau nach Erteilung Durchführung des H-Gutachten erfolgte, muss der Prüfer der 2 Jahre später das Auto auf Verkerssicherheit prüft auch die Punkte der H-tauglichkeit prüfen. Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber es könnte ja sein das mal was in Deutschland noch nicht geregelt ist.
Grüsse Sylvio
Hi
Nach meinen Informationen (man möge mich ggf. verbessern) ist das im Prinzip schon der Fall, also dass der H-Status alle 2Jahre bei der HU mit überprüft wird, nur sorgt das in der Praxis kaum für Probleme, da:
- Nicht jeder Prüfer (eher die wenigsten) das genaue Hintergrundwissen haben, bei der Fülle an verschiedenen Oldie-Typen (insbesondere alte Amis) den H-Status anzuzweifeln
- Sich man sich als Prüfer ganz schnell in die Nesseln setzen kann, denn im Normalfall kennt der Oldie-Fahrer sein Auto wie seine Westentasche, und weis oft ganz genau was in Bezug auf das H-kennz. geht und was nicht.
Fazit: Theoretisch wird der H-Status alle 2 Jahre mit überprüft, praktisch hat aber kaum ein Prüfer das nötige Hintergrundwissen und wird (wissentlich oder nicht) einer Anzweiflung des H-Status wohl eher aus dem Weg gehen, wobei natürlich gilt:
Ar***löcher gibts überall
Ich sehe es aber ähnlich wie Tody: der Motorraum diese 67ers ist schon sehr weit vom H-Status entfernt.
Ich kenne keinen Prüfer, der einem aus einem 5-Gang Getriebe oder einen evtl. nicht ganz authentischen Vergaser einen Strick drehen wird, aber eine EFI aus einem 86+ Mustang als zeitgenössisch bei einem 67er zu verkaufen, finde ich etwas dreist.