Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalldämpf
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Beachte bitte, je genauer Du dein Problem beschreibst, umso weniger Rückfragen wird es geben, bis Dir vielleicht jemand helfen kann. Vergiss nicht zuzufügen, welche Schritte zur Problemlösung Du bisher schon unternommen hast.
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Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalldämpf
Hallo Zusammen,
ich habe mir im Herst letzten Jahres einen Mustang (BJ 68) angeschafft. Das Auto befindet sich in einem ordentlichen Zustand und hat eine gute (zu gute?) DATA-Clasic Bewertung von 2 - .
Das Auto wurde auch mit neuem TÜV (HU) und H-Zulassung gekauft. Nachdem sich nach Übernahme einige Mängel herausgestellt haben, die nach dem ursprünglichen TÜV-Gutachten nicht hätten sein dürften, habe ich ein weiteres Gutachten durch die DEKRA erstellen lassen. Neben (hoffentlich) kleineren Mängeln, haben sich folgende Beanstandungen ergeben, die durchaus ins Geld gehen können. Wegen des nicht vorhandenen After-Sales-Support des Verkäufers wende ich mich an dieses Forum:
1. Es sind 14-Zoll-Alufelgen der Firma "Enke" mit einer Bereifung von P215/70 R 14 96 T montiert. Ich finde die Felgen schön und neue Alu-Felgen sind auch ordentlich teuer.
Deshalb die Frage:
Weiss Jemand einen Tipp, wie die Zulässigkeit dieser Felgen nachgewiesen werden kann oder welche Alternativen sich bieten.?
2. Die beiden Rohre der Auspuff-Anlage enden jeweils nach dem Schalldämpfer vor der Hinterachse. Dort ist ein Bogen nach unten angebracht. Vom TÜV wurde zwar auch beanstandet "Auspuff unvollständig", jedoch dann mit dem Hinweis "gekennzeichnete Mängel" behoben.
Vielen Dank.
R. Katz
ich habe mir im Herst letzten Jahres einen Mustang (BJ 68) angeschafft. Das Auto befindet sich in einem ordentlichen Zustand und hat eine gute (zu gute?) DATA-Clasic Bewertung von 2 - .
Das Auto wurde auch mit neuem TÜV (HU) und H-Zulassung gekauft. Nachdem sich nach Übernahme einige Mängel herausgestellt haben, die nach dem ursprünglichen TÜV-Gutachten nicht hätten sein dürften, habe ich ein weiteres Gutachten durch die DEKRA erstellen lassen. Neben (hoffentlich) kleineren Mängeln, haben sich folgende Beanstandungen ergeben, die durchaus ins Geld gehen können. Wegen des nicht vorhandenen After-Sales-Support des Verkäufers wende ich mich an dieses Forum:
1. Es sind 14-Zoll-Alufelgen der Firma "Enke" mit einer Bereifung von P215/70 R 14 96 T montiert. Ich finde die Felgen schön und neue Alu-Felgen sind auch ordentlich teuer.
Deshalb die Frage:
Weiss Jemand einen Tipp, wie die Zulässigkeit dieser Felgen nachgewiesen werden kann oder welche Alternativen sich bieten.?
2. Die beiden Rohre der Auspuff-Anlage enden jeweils nach dem Schalldämpfer vor der Hinterachse. Dort ist ein Bogen nach unten angebracht. Vom TÜV wurde zwar auch beanstandet "Auspuff unvollständig", jedoch dann mit dem Hinweis "gekennzeichnete Mängel" behoben.
Vielen Dank.
R. Katz
- immerfernweh
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73 Mach 1 302-2V (3F05F260352 | lost) :( wer etwas über den Verbleib dieses Autos weiß, bitte bei mir melden.
Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Hallo R.
zumindest zu Punkt 2 kann ich Dir weiterhelfen:
Die Auspuffanlage darf nicht vor der Hinterachse enden. Entferne den Bogen nach unten, implantiere einen Bogen über die Hinterachse und setze rechts und links einen Auspuff à la Cherrybomb oder ähnliche längliche Muffler ein. Am Schluss ein Auspuffendstück und der TÜV ist zufrieden - und Du wahrscheinlich auch, weil die Gefahr, dass Auspuffdämpfe zu Dir in den Innenraum kommen, damit gebannt ist.
Gruß
Frank
zumindest zu Punkt 2 kann ich Dir weiterhelfen:
Die Auspuffanlage darf nicht vor der Hinterachse enden. Entferne den Bogen nach unten, implantiere einen Bogen über die Hinterachse und setze rechts und links einen Auspuff à la Cherrybomb oder ähnliche längliche Muffler ein. Am Schluss ein Auspuffendstück und der TÜV ist zufrieden - und Du wahrscheinlich auch, weil die Gefahr, dass Auspuffdämpfe zu Dir in den Innenraum kommen, damit gebannt ist.
Gruß
Frank
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean Jacques Rousseau)

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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Hallo Frank,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte mir so etwas gedacht.
Viele Grüße
Rudi
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte mir so etwas gedacht.
Viele Grüße
Rudi
- 67GTA
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Zu dem Felgenthema kann ich vielleicht was beisteuern.
Der Hersteller müsste korrekt ENKEI heissen.
http://www.enkei.com/
Ich würde mal dort nachfragen, am besten über einen Mittelsmann aus dem Reifenhandel.
Der Hersteller kann Dir ggf eine Sonderfreigabe erteilen sollte für das Auto (oder ein Vergleichbares) kein Gutachten vorhanden sein.
Sind Kennzeichnungen in den Rädern angebracht (KBA-Nummer)?
War das Auto schonmal in D zugelassen? Du schreibst ja nur, Du hast in mit frischem Tüv bekommen....
Gruß,
Axl
Der Hersteller müsste korrekt ENKEI heissen.
http://www.enkei.com/
Ich würde mal dort nachfragen, am besten über einen Mittelsmann aus dem Reifenhandel.
Der Hersteller kann Dir ggf eine Sonderfreigabe erteilen sollte für das Auto (oder ein Vergleichbares) kein Gutachten vorhanden sein.
Sind Kennzeichnungen in den Rädern angebracht (KBA-Nummer)?
War das Auto schonmal in D zugelassen? Du schreibst ja nur, Du hast in mit frischem Tüv bekommen....
Gruß,
Axl
Gruß
Axel
Axel
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Hallo Axl,
vielen Dank für diese gute und weiterführende Information.
Der Mustang ist zur Zeit mi H-Kennzeichen in D zugelassen. Der TÜV hatte ja diesbezüglich keine Einwendungen, nur bzgl. des neuen Gutachtens wurde ich darauf hingewiesen, dass dies zu Problemen führen könnte und dies möchte ich deshalb auch zeitnah zum Kauf klären.
Das Auto steht derzeit im Winterquartier einige km weiter weg. Wenn ich dort vorbei komme, werde ich nachsehen, ob ich Kennzeichnungen finde.
Nochmals danke und viele Grüße
Rudi
vielen Dank für diese gute und weiterführende Information.
Der Mustang ist zur Zeit mi H-Kennzeichen in D zugelassen. Der TÜV hatte ja diesbezüglich keine Einwendungen, nur bzgl. des neuen Gutachtens wurde ich darauf hingewiesen, dass dies zu Problemen führen könnte und dies möchte ich deshalb auch zeitnah zum Kauf klären.
Das Auto steht derzeit im Winterquartier einige km weiter weg. Wenn ich dort vorbei komme, werde ich nachsehen, ob ich Kennzeichnungen finde.
Nochmals danke und viele Grüße
Rudi
- 67GTA
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Mich würde echt mal interessieren, was für TüV-Prüfer das sind, die diese Abnahmen machen.....
Bei meinem war es genauso. Frische TüV-Abnahme und H-Gutachten beim Kauf.
- Im Brief war eine andere Reifengröße eingetragen als auf dem Fahrzeug montiert war
- Das Auto bremste ausschliesslich auf dem rechten Hinterrad (eine Bremsprüfung ist zur Abnahme Pflicht)
- Zwei der vier Reifen hatten gebrochene Karkassen mit großen Blasen auf der Aussenflanke
Ich hab so den Eindruck, daß die die Autos garnicht zu Gesicht bekommen haben....
Gruß,
Axl
Bei meinem war es genauso. Frische TüV-Abnahme und H-Gutachten beim Kauf.
- Im Brief war eine andere Reifengröße eingetragen als auf dem Fahrzeug montiert war
- Das Auto bremste ausschliesslich auf dem rechten Hinterrad (eine Bremsprüfung ist zur Abnahme Pflicht)
- Zwei der vier Reifen hatten gebrochene Karkassen mit großen Blasen auf der Aussenflanke
Ich hab so den Eindruck, daß die die Autos garnicht zu Gesicht bekommen haben....
Gruß,
Axl
Gruß
Axel
Axel
- s.arndt
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Hallo Rudi,
mit dem Auspuff ist es wie Axl schreibt. Ohne Ausnahmegenehmigung muss der Auspuff am Fahrzeugheck enden.
Bei den Felgen hast du das gleiche Problem wie viele Oldifahrer. In Amerika interessiert man sich wenig für deutsche Bürokraten. Wenn du den Prüfer nicht überzeugen kannst, dass die Felge ein Orginal - Zubehörteil ist, kannst du nur schauen, ob der Hersteller dir irgend ein Gutachten über Festigkeit und Traglast der Felge zukommen läst und dann eine Einzelabnahme durchführen.
Oder du last die Sache einfach auf sich beruhen. Da die eingetragene Reifen- und Felgengröße zu passen scheinen.
Grüsse
Sylvio (der auch keinen TÜV hat - weil zu ungebremst)
mit dem Auspuff ist es wie Axl schreibt. Ohne Ausnahmegenehmigung muss der Auspuff am Fahrzeugheck enden.
Bei den Felgen hast du das gleiche Problem wie viele Oldifahrer. In Amerika interessiert man sich wenig für deutsche Bürokraten. Wenn du den Prüfer nicht überzeugen kannst, dass die Felge ein Orginal - Zubehörteil ist, kannst du nur schauen, ob der Hersteller dir irgend ein Gutachten über Festigkeit und Traglast der Felge zukommen läst und dann eine Einzelabnahme durchführen.
Oder du last die Sache einfach auf sich beruhen. Da die eingetragene Reifen- und Felgengröße zu passen scheinen.
Grüsse
Sylvio (der auch keinen TÜV hat - weil zu ungebremst)
- teeworks
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Salü zämma,
D.h. aber wenn das Auto schonmal in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen war und jetzt wieder auf den neuen Eigentümer zugelassen werden soll, hat man mit Alufelgen, die vom Vorbesitzer draufmontiert und gefahren hat keine Probleme, oder schon? (In meinem Fahrzeugschein stehen zumindest die korrekten Reifengrößen drin...)
...hab demnächst ja die gleiche Geschichte zu überleben...
Thx & Gruß
der Flo
D.h. aber wenn das Auto schonmal in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen war und jetzt wieder auf den neuen Eigentümer zugelassen werden soll, hat man mit Alufelgen, die vom Vorbesitzer draufmontiert und gefahren hat keine Probleme, oder schon? (In meinem Fahrzeugschein stehen zumindest die korrekten Reifengrößen drin...)
...hab demnächst ja die gleiche Geschichte zu überleben...
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der Flo
- 67GTA
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
teeworks hat geschrieben:Salü zämma,
D.h. aber wenn das Auto schonmal in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen war und jetzt wieder auf den neuen Eigentümer zugelassen werden soll, hat man mit Alufelgen, die vom Vorbesitzer draufmontiert und gefahren hat keine Probleme, oder schon? (In meinem Fahrzeugschein stehen zumindest die korrekten Reifengrößen drin...)
...hab demnächst ja die gleiche Geschichte zu überleben...
Thx & Gruß
der Flo
Zugelassen ist eins, eingetragen was anderes....
Wenn der Vorbesitzer die Räder eingetragen hatte dürfte es kein Problem geben, ausser der AaS zweifelt die Rechtmässigkeit der Eintragung an.
Wenn die Räder zwar montiert, aber bei der H-Abnahme "übersehen" wurde und somit nicht explizit eingetragen sind.....
Gruß,
Axl
D.h. aber wenn das Auto schonmal in Deutschland mit H-Kennzeichen zugelassen war und jetzt wieder auf den neuen Eigentümer zugelassen werden soll, hat man mit Alufelgen, die vom Vorbesitzer draufmontiert und gefahren hat keine Probleme, oder schon? (In meinem Fahrzeugschein stehen zumindest die korrekten Reifengrößen drin...)
...hab demnächst ja die gleiche Geschichte zu überleben...
Thx & Gruß
der Flo
Zugelassen ist eins, eingetragen was anderes....
Wenn der Vorbesitzer die Räder eingetragen hatte dürfte es kein Problem geben, ausser der AaS zweifelt die Rechtmässigkeit der Eintragung an.
Wenn die Räder zwar montiert, aber bei der H-Abnahme "übersehen" wurde und somit nicht explizit eingetragen sind.....
Gruß,
Axl
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Axel
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Re: Nachweis der Zulässigk. ALU-Felgen/ fehlende Nachschalld
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die rege Diskussion.
Zur Klarstellung: Die Felgen wurden (wahrscheinliche) bereits in den USA montiert und bei der deutschen TÜV-Abnahme nicht beanstandet. Nur zwischenzeitliche Hinweise eines DEKRA-Prüfers haben mich aufhorchen lassen, denn die nächste HU kommt bestimmt. Deshalb wollte ich zeitnah zum Kauf auch sicherstellen, dass dies bei der nächsten HU auch so gesehen wird (also gewisse Informationen über die Felgen sammeln). Im Zweifel kann ich bei der nächsten HU auch nicht beweisen, dass diese Felgen bereits bei der H-Abnahme montiert waren. Ich habe den Eindruck, dass es im Ermessensspielraum des Prüfers liegt, ob die Felgen anerkannt werden oder nicht.
Die Felgen sind natürlich in der "Zulassungsbescheinigung" nicht eingetragen, sonst wäre es ja überhaupt kein Problem. Eingetragen ist auch bei mir die korrekte Reifengröße, aber dies ist auch ein Thema für sich, da es sich bei einem Traglastindex von 96 T eher um "LKW-Reifen" handelt, die in Deutschland in dieser Größe kaum zu bekommen sind. Aber seit einigen Jahren werden ja nicht mehr alle möglichen Reifengrößen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Viele Grüße und herzlichen Dank für die Beteiligung an der Diskussion
Rudi
vielen Dank für die rege Diskussion.
Zur Klarstellung: Die Felgen wurden (wahrscheinliche) bereits in den USA montiert und bei der deutschen TÜV-Abnahme nicht beanstandet. Nur zwischenzeitliche Hinweise eines DEKRA-Prüfers haben mich aufhorchen lassen, denn die nächste HU kommt bestimmt. Deshalb wollte ich zeitnah zum Kauf auch sicherstellen, dass dies bei der nächsten HU auch so gesehen wird (also gewisse Informationen über die Felgen sammeln). Im Zweifel kann ich bei der nächsten HU auch nicht beweisen, dass diese Felgen bereits bei der H-Abnahme montiert waren. Ich habe den Eindruck, dass es im Ermessensspielraum des Prüfers liegt, ob die Felgen anerkannt werden oder nicht.
Die Felgen sind natürlich in der "Zulassungsbescheinigung" nicht eingetragen, sonst wäre es ja überhaupt kein Problem. Eingetragen ist auch bei mir die korrekte Reifengröße, aber dies ist auch ein Thema für sich, da es sich bei einem Traglastindex von 96 T eher um "LKW-Reifen" handelt, die in Deutschland in dieser Größe kaum zu bekommen sind. Aber seit einigen Jahren werden ja nicht mehr alle möglichen Reifengrößen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Viele Grüße und herzlichen Dank für die Beteiligung an der Diskussion
Rudi