Fragen zum Import CH -> D und Zulassung...

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r4v8
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Fragen zum Import CH -> D und Zulassung...

Beitrag von r4v8 »

Schönen guten Abend wünsche ich...

Wie verhält es sich,
wenn ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland kommt?

Folgende Unterlagen sind vohanden:
- Fahrzeugausweis (CH - Freiburg 14.11.1985)
- Einfuhrabgabebescheid (D - Landshut 22.05.2007)

Reichen die Unterlagen aus um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen (mal von einer TÜV-Abnahme abgsehen)?
Falls es wichtig ist, es geht um einen Ford Mustang Baujahr 1968.

Das Fahrzeug ist wie erwähnt bereits in Deutschland.

MfG Stev
GC-33

Re: Fragen zum Import CH -> D und Zulassung...

Beitrag von GC-33 »

Hallo Stev,

deine Unterlagen plus TÜV und HU sind für die Zulassung ausreichend, wenn die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt ist. Der Zoll dürfte kein Problem sein, denn sonst wäre die Einfuhrsteuer nicht berechnet worden. Den Versicherungs-Code brauchst du natürlich auch noch für die Zulassung.

Gruß Günter
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69ShelbyGT500
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Re: Fragen zum Import CH -> D und Zulassung...

Beitrag von 69ShelbyGT500 »

Mach bitte einen Kaufvertrag, in dem drin steht, dass keinerlei Zoll oder Steuerschulden Dritter auf dem Wagen liegen. Bei meinem Shelby war z.B. der Zoll bezahlt aber noch nicht die Einfuhrumsatzsteuer, da die Einfuhr durch eine Firma vorgenommen wurde. Hat später einen ganz schönen Hick Hack gegeben, bis der Verkäufer das nachgeholt hatte.

Und als allgemeine Info:
Da die Schweiz nicht in der EU ist muss man bei Käufen aus der Schweiz noch den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer mit einkalkulieren.
Bei Käufen innerhalb von EU-Staaten fallen keinerlei Abgaben mehr an.
Mit freundlichen Grüssen

Ralf Martin Wurm
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r4v8
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Re: Fragen zum Import CH -> D und Zulassung...

Beitrag von r4v8 »

Danke für den Tipp mit der "kleinen" Änderung im Kaufvertrag.

Gruß Stev
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