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Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 02:47
von stang-fan69
Martin hat geschrieben:
Könnte also schwer werden, mit der Eintragung. Erstens sind die Bestimmungen schwerer
geworden, und zeitgenössich ist es ja auch nicht ;)

Doch, wie ich oben geschrieben habe ist eine Scheibenbremse hinten schon zeitgenössisch (zumindest bei Bj. 69/70), aber wenn man es sehr genau nimmt, nicht für den Straßeneinsatz -> Auslegungssache des Prüfers, ob der den Boss 302 T/A als zeitgenössischen Bezug akzeptiert oder nicht.

Technisch hat die alte Rennbremse wohl sehr wenig mit den heute gängigen Umbausätzen zu tun (die hatte damals z.B. keine Handbremse)

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 06:58
von thrice
Ich habe eigentlich nie vor gehabt, hinten Scheiben zu verbauen. Habe jetzt aber von einem Bekannten für schmales Geld eine komplette 9 Zoll mit 3,55:1 Diff mit Sperre und Scheibenbremsanlage bekommen. Die Achse kommt aus einem Lincoln Versailles, der ja serienmäßig Scheibenbremsen hinten hatte (1977-1980). Der Umbau wäre ja zeitgenösisch, weil die Teile innerhalb von 10 Jahren (für ab BJ 1967) verfügbar gewesen sind. Ist doch soweit korrekt, oder?

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 09:04
von mcdarookie
stang-fan69 hat geschrieben:
mcdarookie hat geschrieben:also ich kenn auch einen hier in Berlin ders exakt in der gleichen Situation wie du durchn TÜV bekommen hat. Sein Pony war aber auch insgesamt wie geleckt !
Was heisst "durch den TÜV bekommen" ? Ist die Bremse eingetragen?

Wie schon geschrieben, ist es keine Kunst einen Prüfer zu finden, der auf das Auto eine Plakette klebt, oft auch aus Unwissenheit.

... Deshalb ist das Auto aber noch lange nicht legal! Kommt man in 2 jahren an einen der sich besser auskennt und sagt "Bremse hinten nicht eingetragen" hat er recht, und dann hilft auch das Rumgeheule nix, dass der andere Typ das vor 2 Jahren übersehen hat.
Ja, die waren ja schon vorher eingetragen, denn er hatte ja schon H.

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 09:59
von coco
nach meiner kenntnis sind die scheibenbremsen im fahrzeugschein eingetragen und darauf hatte das Auto ein H-Kennzeichen erhalten.

Rein Theoretisch: Was würde denn eine Komplette Rückrüstung 1) in Neuteilen und 2) in gebrauchten Teilen eurer Meinung nach in etwa kosten?

Bin leider die Woche unterwegs und kann nicht in Ruhe mal alle oben gennanten Teile in den gängigen Shops mir zusammen tackern.

Danke für die vielen Nachrichten

grüße coco

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 10:56
von phudecek
Hi,
da es diese nicht gab wiederprechen die eigentlich der H-Zulassung. Jedoch wenn der Tüv irgendwo ein Auge zudrücken sollte dann bei sicherheitstechnischen Verbesserungen oder technischer Aufwertung.

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 13:23
von stang-fan69
coco hat geschrieben:nach meiner kenntnis sind die scheibenbremsen im fahrzeugschein eingetragen und darauf hatte das Auto ein H-Kennzeichen erhalten.

Rein Theoretisch: Was würde denn eine Komplette Rückrüstung 1) in Neuteilen und 2) in gebrauchten Teilen eurer Meinung nach in etwa kosten?

Bin leider die Woche unterwegs und kann nicht in Ruhe mal alle oben gennanten Teile in den gängigen Shops mir zusammen tackern.

Danke für die vielen Nachrichten

grüße coco
Wenn die SB hinten WIRKLICH eingetragen ist, UND das Auto auch schon einen H-Eintrag hat, sehe ich keinen Grund was dran zu ändern, wenn alles technisch gut umgebaut wurde.
Sicherlich BRAUCHT man die Scheibenbremse hinten nicht unbedingt, aber wenns funktioniert und vor allem rechtlich alles in trockenen Tüchern ist - warum was ändern??

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 13:29
von stang-fan69
thrice hat geschrieben:Ich habe eigentlich nie vor gehabt, hinten Scheiben zu verbauen. Habe jetzt aber von einem Bekannten für schmales Geld eine komplette 9 Zoll mit 3,55:1 Diff mit Sperre und Scheibenbremsanlage bekommen. Die Achse kommt aus einem Lincoln Versailles, der ja serienmäßig Scheibenbremsen hinten hatte (1977-1980). Der Umbau wäre ja zeitgenösisch, weil die Teile innerhalb von 10 Jahren (für ab BJ 1967) verfügbar gewesen sind. Ist doch soweit korrekt, oder?
Soweit ich weis hat der Versailles hinten Schraubenfedern und von daher total andere Aufnahmen für Federn und Fahrwerksstreben als ein Mustang I.
Wenn das so ist, kannst Du das grob vergessen. Man müsste neue Aufnahmen für die Blattfedern dranschweissen und das Ganze am besten mit einer Schweisslehre bzw. die Aufnahmen sauber ausgerichtet einschweissen.

Wenn man selber eine Ausbildung in einem Metallhandwerk hat und professionell schweissen kann, ok, wenn man andere dafür zahlen muß -> sein lassen.

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 14:44
von thrice
In meinem Fall ist die Achse schon fertig, da sie schon im Mustang verbaut war. Der Kollege hat sich nur ne komplett neue Currie Achse bauen lassen.

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 16:00
von 70lime met
coco hat geschrieben: Rein Theoretisch: Was würde denn eine Komplette Rückrüstung 1) in Neuteilen und 2) in gebrauchten Teilen eurer Meinung nach in etwa kosten?
ca.500-600€.

Wenn die Anlage verbaut, technisch ok und eingetragen ist, wozu der Umbau? In meiner Region fahren mehrere Mustangs und sogar Pumas damit rum und es gab keine Tüvprobleme bis her. Vorteil gibts meiner Meinung nach nur beim aussehen je nach dem welche Räder verbaut sind, Nachteile gibts immer wieder mit der Handbremse. So richtig und korrekt wie bei Trommeln, wollen die irgendwie nicht.

Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung

Verfasst: Mo 8. Feb 2016, 19:27
von coco
ich habe mich heute nochmals schlau bei einem KFZ Sachverständigen für Oldimer Abnahmen und H-Kennzeichen gemacht: Folgendes

Es muss die Teile (Scheibenbremsen) innerhalb der 30 Jahre nach Zulassung bereits auf dem Markt gegeben haben (hier 1968 – 1998)

Es muss ein zeitgenössisches Design sein

Es muss einen sicherheitsrelevante Verbesserung vs. der Erstzulassung sein

Es muss eingetragen und abgenommen sein

-> Dann kann man auch eine H-Zulassung mit Scheiben hinten bei eine 68er Mustang fahren.