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Re: Datenblatt muss urheberrechtlich sicher sein? TÜV Oldenb
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 18:14
von thomas_68
Hallo Harmut,
will natürlich keinen Schrott kaufen, sondern den gleichen Schalter von Bosch, aber sehe schon, dass in der Bucht der Bosch-Schalter OHNE Kabelbaum geliefert wird und das bringt dann auch nichts. (Kurzschlussgefahr wenn ohne ordentlichen Stecker)
Ja, die Anleitung ist gut, hat ja selbst der Händler darauf verlinkt.
Na, dann werde ich mal das Ding auch noch kaufen und umrüsten. Werde mir ein Kurzzeitkennzeichen holen, falls der Prüfer doch noch das ein oder andere findet und jedes Mal einen Hänger leihen ist wohl unwirtschaftlich.
MOrgen telefoniere ich mit dem TÜV Oldesloe und Segeberg, wünscht mir Glück.
LG
Thomas
Re: Datenblatt muss urheberrechtlich sicher sein? TÜV Oldenb
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:00
von trave62
Wünsch Dir Glück
Da bekommen die Jungs von unserem allseits beliebten u. geschätzten Tüv ein Datenblatt vom First-Mustang-Club und die müssen noch daran rummäkeln. Ich fass es nicht! Das ist ja nicht irgend so`n Wisch.
Hoffentlich gibt es hier im Umkreis einen Tüv der dir die Zulassung ohne größere Probleme gibt.
Manchmal ist es schon etwas schwierig da mit zu kommen. Da sind doch alles hochqualifiziere Prüfer und da müsste es in Old Germany doch eigentlich auch ne einheitliche Regelung geben.
Ich hab vor 2 Jahren ein Boot aus den Staaten Importiert, wenn man das nun in der Eu fahren will braucht man ne CE. Der Preis ist je nach Bootsgröße, auf alle Fälle nicht billig. Um eine CE zu bekommen (die vom Gesetzgeber gefordert wird) wird das Boot geprüft, das macht natürlich ein hochqualifizierter Prüfer (wenn man Glück hat). Es gibt auf diesem Markt einige schwarze Schafe. Zu bedenken ist, wenn was in den Staaten bedenklich ist kommt es auch nicht so leicht auf den Markt, hohe Verklagungs Gefahr.
Was ich damit sagen will, es gibt hier für alles Vorschriften und Paragraphen aber wenn der Gesetzgeber, der die Prüfung verlangt, in solchen wichtigen Sachen nicht einheitliche Vorgaben macht wird es immer wieder diese willkürlichen Gutachter geben.
Gruß Roger
Re: Datenblatt muss urheberrechtlich sicher sein? TÜV Oldenb
Verfasst: Do 11. Feb 2010, 21:08
von Dream 68
Na dann viel glück und erfolg !!! gruss lutz
Re: Datenblatt muss urheberrechtlich sicher sein? TÜV Oldenb
Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 10:14
von thomas_68
Moin,
läßt sich eigentlich nicht der vorhande Warnblinkerknopf beim 68er aufbohren und ne rote Led reinsetzen, die dann blinkt?
Das würde dem TÜV doch reichen oder?
LG
Thomas
Re: Datenblatt muss urheberrechtlich sicher sein? TÜV Oldenb
Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 10:34
von 69ShelbyGT500
thomas_68 hat geschrieben:Moin,
läßt sich eigentlich nicht der vorhande Warnblinkerknopf beim 68er aufbohren und ne rote Led reinsetzen, die dann blinkt?
Das würde dem TÜV doch reichen oder?
LG
Thomas
Finger weg vom Originalen ...
Maximal nur dazubauen ...
ausserdem ... warum musst Du immer fragen. Wer fragt bekommt Antworten die man nicht hören will:
Die originale Warnblinkanlage hat einen grossen Nachteil:
Ist sie eingeschaltet und man tritt auf die Bremse gehen ALLE Blinkerleuchten so lange an, so lange Du auf die Bremse trittst.
Sie ist also nicht der Bremse vorgelagert.
Den einen TÜV stört es; den anderen nicht. Letztere Argumentation ist: wer tritt bei einer Panne schon auf die Bremse während er mit dem Kopf unter der Motorhaube steckt, um den Fehler zu finden. Und beim Warnen vor einem Stau sind eigentlich Bremsleuchten auch schon ein Warnsignal.
Re: Datenblatt muss urheberrechtlich sicher sein? TÜV Oldenb
Verfasst: Fr 12. Feb 2010, 13:45
von stang66
Zitat:Bei Erstzulassung vor 01.01.1983
§53 Abs.2 StVZO
Einkammer Schlussleuchten
Weiß leider nciht jeder. Schlimm genug, dass man das jedem einzelnen TÜVer erklären muss, nein, selbst der "Oldtimer Markt" ist das offenbar nicht bekannt. Die schreiben nämlich, es müsse generell umgerüstet werden.
Worst Case: ein TÜVer, der die "Markt" gelesen hat...