Rucklicht Sicherung

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BerlinMustang
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Rucklicht Sicherung

Beitrag von BerlinMustang »

Hallo Jungs,

Ich hab da mal eine frage an euch, und zwar habe ich gerade vom DEKRA meine Abnahme und H-Gutachten bekommen, alles super :)

Aber jetzt stellt sich die Zulassungsstelle quer und will den nicht zulassen weil die sage der bracht eine zweite Sicherung für die Rücklichter, so das die separat gesichert ist. In dem Gutachten hat mein DEKRA man aber rein geschrieben das ok wäre nur eine zu haben weil das halt Modell getreu so war und man da nichts Umrüstung musste.

Was meint ihr? Gibt es da eine Sonderregelung oder muss man das umbauen? Oder gibt es noch was das ich übersehen habe? Jemand schon mal das Problem so gehabt?

Viele Dank im voraus.

Robert
Rob

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TBHH
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Re: Rucklicht Sicherung

Beitrag von TBHH »

Seit wann ist die Zulassungsstelle für technischer Abnahmen zuständig??

Wenn der Baurat sagt, das geht, dann hat sich die Zulassungsstelle NICHT querzustellen. Denn dann bräuchte man ja nicht zum TÜV bzw. Dekra für eine Abnahme...

Gruss
Theo
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NoWayBack
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Re: Rucklicht Sicherung

Beitrag von NoWayBack »

Der TÜV oder die Dekra erstellt ein Gutachten. Die Zulassungsstelle hat aber die "Oberherrschaft".
Und getrennt abgesicherte Rückleuchten sind unerläßlich.

Gruß
Reinhold

§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm, bei Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1 900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zulässt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

TBHH hat geschrieben:Seit wann ist die Zulassungsstelle für technischer Abnahmen zuständig??

Wenn der Baurat sagt, das geht, dann hat sich die Zulassungsstelle NICHT querzustellen. Denn dann bräuchte man ja nicht zum TÜV bzw. Dekra für eine Abnahme...

Gruss
Theo
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torf
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Re: Rucklicht Sicherung

Beitrag von torf »

Hä??? Habe noch nie ein Gutaschten gesehen, wo auf eine Absicherung der Rücklichter eingegangen wird.... :shock: Dann stecke eine fliegende Sicherung dazwischen und lass den Sesselpupser die "Abnahme" machen. Bei der Zulassungsstelle hat man ja leider nicht soviel auswahl, wie bei den Graukitteln.....
Viele Grüße aus MH, Christoph/ Torf

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