auf meine schriftliche Anfrage ob es möglich sei ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Vollabnahme zu bekommen, würde mir geschrieben, dass das nicht möglich sei. Ich hätte nur die Möglichkeit den Wagen zu trailern. Ich habe natürlich im Netz recherchiert und da gab es einige Berichte zu lesen bei denen das möglich ist.
Wie ist eure Erfahrung?
Wird das von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt? Komme aus dem Kreis Ratzeburg (RZ)
Welche Möglichkeiten seht ihr noch ?
Habt ihr noch Ideen
