Hallo,
da hat der aber was verdreht.
Für das H-Kennzeichen muss die Bremse original sein.
Der Ausweg des zeitgemäßem Umbaus sagt es muss innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung verfügbargewesen sein oder der Umbau ist vor mehr als 30 Jahren erfolgt.
Der deutsche Prüfer der heute noch seinen Kopf für die Eintragung einer baureihenfremden Bremse ohne Mustergutachten hin hällt, braucht das Geld sehr dingend oder ist mit dem Halter verheiratet.
Aber wenn er das offiziell abnimmt, hat er im Zweifelsfall das Problem und müsste dafür auf einstehen.
Grüsse Sylvio
Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung
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Achtet bitte darauf, das Eure Beiträge einer Tatsachenbehauptung entsprechen oder Fakten aufzeigen.
Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, deren Beweise zugänglich sind,
Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.
In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung.
Verzichtet auf Meinungsäußerungen zum Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung und dem unlauteren Wettbewerb durch Diskreditierung von Ware oder Dienstleistung.
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Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung
ich hoffe ich habe das richtig verstanden, nehmen wir mal an, dass die Scheibenbremsen es bis spätestens 1978 (1968 + 10 Jahre) gegeben hat, wäre doch dieser Punkt erfüllt, korrekt?s.arndt hat geschrieben:Hallo,
Der Ausweg des zeitgemäßem Umbaus sagt es muss innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung verfügbargewesen sein oder der Umbau ist vor mehr als 30 Jahren erfolgt.
Gruß Frank


- s.arndt
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Re: Meinung zu Scheibenbremsen hinten + H Zulassung
Hallo,
theoretisch ja, sollten dann aber möglichst vom selben Modell sein.
Das größte Problem sehe ich aber in der technischen Abnahme.
Grüsse Sylvio
theoretisch ja, sollten dann aber möglichst vom selben Modell sein.
Das größte Problem sehe ich aber in der technischen Abnahme.
Grüsse Sylvio