mem hat geschrieben: ↑Di 14. Mai 2024, 16:55
....weil ich der Meinung bin, , das TÜV Prüfer sich auch an Regeln zu halten haben.... und das war Stand der Technik damals.
Mein Auto kommt seit 22 Jahren ganz ohne Warnblinkanlage durch den TÜV.
Dann hält sich Dein Prüfer aber nicht an die Regeln
Im ersten Moment hat mich das so genervt, dass ich bereit war Anwälte zu bezahlen und die Plakette einzuklagen. Nach Prüfung der Rechtslage ist es aber so, dass nach StVO §§15, 15a und 16 die Warnblinkanlage bei Gefahr, Liegenbleiben mit Behinderung und beim Abgeschlepptwerden eingeschaltet werden muss. Da gibts auch eine Nachrüstpflicht und keine Ausnahmen für Oldtimer. D.h. der "Stand der Technik damals" ist in diesem Fall nicht relevant. Die Rückstellung beim Abgeschlepptwerden wirkt der Warnblinkpflicht gem. StVO §15a entgegen, weswegen die rechtlichen Aussichten beim Einklagen der Plakette wohl eher schlecht sind.
Also habe ich den Ring ausgebaut, fahr zum TÜV, und nur aus Protest gegen diesen idiotischen Mangel bau ich den Ring nachher wieder ein.

Obwohl ich die Rückstellung der Warnblinkanlage eigentlich gar nicht brauche
