
Deshalb ist es wichtig sich in die Thematik des Gebrauchtkaufs einzuarbeiten und eine sachkundige Begleitung an der Seite zu haben.
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Hi,Nichtschwimmer hat geschrieben: ↑Mi 27. Aug 2025, 08:26 Es wird beschissen, nicht nur bei Händlern sondern und vor allem auch bei Privatleuten. Bei Händlern hat man wenigstens den Vorteil der Gewährleistung, wenn nicht mim Auftrag verkauft.
Grüsse Udo
Richtig, man sollte sich einarbeiten. Aber auch bei 60 Jahre alten KFZ besteht die Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) die der gewerbliche Verkäufer im Gegensatz zum privaten nicht ausschließen kann. Ein Händler der nicht im Auftrag verkauft ist bei Mängeln rechtlich in einer ungünstigen Position. Deshalb verkaufen die meisten im Auftrag, der Kaufvertrag kommt zwischem dem ursprünglichen Besitzer (privat) und dem Käufer zustande. Es ist mir hier und in anderen Oldtimerforen aufgefallen, dass neue Oldtimerbesitzer über Mängel klagen ohne ihre Käuferrecht zu kennen. Meist wird vor dem Kauf zwar das Auto gecheckt, nicht aber der Verkäufer.