Durchrostung nach Händlerkauf

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67GTA
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von 67GTA »

eben.... bei mir stand rostfrei drin. daher hat er auch klaglos gezahlt.
nur, wenn das in seinem falle hier nicht drinsteht wirds eng mit gewährleistung...
Gruß
Axel
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Doc Pony
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von Doc Pony »

Hi Jörg
Wenn die Schäden zu groß sind würde ich von meinem Recht der Rückgabe Gebrauch machen,ich bin mir sicher das wenn man sich den Wagen genauer Betrachtet wird man mehr Mängel finden und wie hoch die Kosten dann für dich werden kann man ja nicht Absehen!
Auch wenn der Händler beim User 67 GTA bezahlt hat so weißt du nicht was dich beim Zerlegen noch erwartet,und wenn du dich mit dem Händler jetzt einigst Übernimmt er für andere Schäden die jetzt noch Verborgen sind wohl keine Kulanz mehr,ich würde das Boot wieder in seinen Heimathafen bringen.
Bild Bild
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67GTA
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von 67GTA »

Bin kein Jurist aber ich denke eine Wandlung wirst Du ohne juristische Unterstützung nicht hinbekommen. Die Rückgabe setzt voraus, dass Du den Artikel im Auslieferungszustand zurückgibst, andernfalls werden Abzüge gemacht. Heisst im Klartext Du hattest die Zerlegearbeit, wirfst ihm die Brocken auf den Hof und er zieht Dir vom Kaufpreis eine Summe X ab für seinen Aufwand, das Ding wieder in den ursprünglicheen Zustand zu versetzen.
Das landet unweigerlich vor Gericht.

Wie weit bist Du bei der Zerlegung?
Kannst Du abschätzen was noch auf Dich zukommt?
Mach dem Händler ne vernünftige Rechnung auf ( mit etwas arbeit musst du bei so nem ding ja immer rechnen) und versuche eine vernünftige Einigung.
Wie auch immer die aussieht.
Wenn das nicht funzt: Rechtschutz... ich hoffe die hast du....

Viel Glück!

Gruss
Axel
Gruß
Axel
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haka
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von haka »

[quote="67GTA"]Nachtrag zum Thema "vereinbarte Beschaffenheit": meiner wurde vom Händler ausdrücklich als "rostfrei" beworben und beschrieben.
Wenn das nicht der Fall ist (z.B. Annoncentext o.Ä.) sind altersbedingte Karosseriemängel Kulanzsache des Händlers.

Die meisten Händler wickeln ihre Gewährleistung über "Gebrauchtwagengarantieversicherungen" ab. Hier sind die abgesicherten Umfänge klar geregelt."

Da muss ich mal einhaken: Das Risiko für 45 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge übernimmt garantiert keine Gebrauchtwagenversicherung. Das hört spätestens bei 10 Jahre alten Fahrzeugen auf. Die vom Händler zu zahlenden Beiträge wären ansonsten unermesslich hoch!
Die vorhergehende intensive Untersuchung eines Oldtimers, möglichst mit einem Fachmann, ist durch nichts zu ersetzen. Oder der Ärger und die Enttäuschung sind vorprogrammiert. Aber darüber wurde hier im Forum und anderswo schon mehr als nötig geschrieben und gewarnt.....
Grüße Hagen
Sixty4

Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von Sixty4 »

Ich bin mit der Zerlegung im Innenraum soweit fertig und das
sieht soweit recht gut aus. Ich bin noch nicht sicher ob die Durchrostungen an der
Regenrinne der A Säule, und der Spachtel an der c Säule unten nicht mal Löcher eines
Vinyldaches waren.
Ich besorge mir noch eine Endoskop Kamera und schau mir mal die Hohlräume dahinter an
Mit Arbeit habe schon gerechnet, das macht das ganze ja auch aus.

Gruss Jörg
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Orbiter
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von Orbiter »

@ Jörg 64 !

Häng doch mal ein Foto an damit wir uns ein Bild machen können
Anletung zum Bilderverlinken findest Du in der Suchfunktion, bilderanhängen,

Grüße
Markus Bild muss sein Bernhardt
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Hessens Süd Süd West grüßt 50°09'52"N 8°14'02" O

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CandyAppleGT
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von CandyAppleGT »

haka hat geschrieben:67GTA hat geschrieben:Nachtrag zum Thema "vereinbarte Beschaffenheit": meiner wurde vom Händler ausdrücklich als "rostfrei" beworben und beschrieben.
Wenn das nicht der Fall ist (z.B. Annoncentext o.Ä.) sind altersbedingte Karosseriemängel Kulanzsache des Händlers.

Die meisten Händler wickeln ihre Gewährleistung über "Gebrauchtwagengarantieversicherungen" ab. Hier sind die abgesicherten Umfänge klar geregelt."

Da muss ich mal einhaken: Das Risiko für 45 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge übernimmt garantiert keine Gebrauchtwagenversicherung. Das hört spätestens bei 10 Jahre alten Fahrzeugen auf. Die vom Händler zu zahlenden Beiträge wären ansonsten unermesslich hoch!
Die vorhergehende intensive Untersuchung eines Oldtimers, möglichst mit einem Fachmann, ist durch nichts zu ersetzen. Oder der Ärger und die Enttäuschung sind vorprogrammiert. Aber darüber wurde hier im Forum und anderswo schon mehr als nötig geschrieben und gewarnt.....
Grüße Hagen

Man möchte noch hinzufügen: "Du kaufst ein 45 Jahre altes Auto, WAS ERWARTEST DU??????????????"

Jetzt im Nachhinein noch eine Endoskopkamera besorgen und in die Hohlräume schauen, was soll das bringen? Außer später Reue und der Einsicht, dass ein Oldtimer doch nicht das richtige war? Ich verstehe ebenfalls nicht, warum die Leute ihr Auto nicht erst mal fahren und Spaß dran haben... Der Beschreibung entnehme ich ja, dass er von außen gut aussah. Warum dann gleich das Auto auseinanderreißen?

LG,

Daniel
clemente
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von clemente »

Das is aber ärgerlich....

Wo vom Bodensee kommst du denn? Ich bin aus´m Singener Raum...

Vielleicht kann man ja mal Gedanken und Erfahrungen austauschen..

LG
Clemens
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s.arndt
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Re: Durchrostung nach Händlerkauf

Beitrag von s.arndt »

Hallo Daniel,

ich spiele mahl Anwalt des Händlers und schreibe mal rein aus der Sicht des Händlers:

1. Bei einem über 40 Jahre alten Fahrzeug ist davon auszugehen, dass bereits einige Instandsetzungen statt gefunden haben, und dass diese mit hoher Warscheinlichkeit nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
2. Auf Grund der von dir bisher selbst ausgeführten Zerlegearbeiten, ist anzunehmen, dass du dich zumindest so weit mit alten Autos auskennst, dass du die damit verbunden Risiken einschätzen kannst.

Wenn die Rostschäden, nicht im Wiederspruch zu belegbaren Zusicherungen des Händlers stehen, sehe ich kaum Möglichkeiten.
Wenn der Händler dir entgegen kommt, dann weil er einen Ruf zu verlieren hat oder das Prozessrisiko scheut.

Grüsse Sylvio
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